deutsche Beteiligung bei ter Terrorismus Bekämpfung im Irak

Anfrage an: Auswärtiges Amt

auf Grund meiner wissenschaftlichen Forschung zur Terrorismusbekämpfung im Nahen Osten bitte ich Sie mir folgende Frage zu beantworten: Bis wann fanden Waffenlieferungen an die Peschmerga im Nordirak statt bzw. finden diese noch statt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2018
  • Frist
    3. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf Grund meiner…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
deutsche Beteiligung bei ter Terrorismus Bekämpfung im Irak [#26381]
Datum
30. Januar 2018 22:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf Grund meiner wissenschaftlichen Forschung zur Terrorismusbekämpfung im Nahen Osten bitte ich Sie mir folgende Frage zu beantworten: Bis wann fanden Waffenlieferungen an die Peschmerga im Nordirak statt bzw. finden diese noch statt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 030-2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 030-2018
Datum
1. Februar 2018 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich bitte um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift, da eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags ohne eine gültige Adresse nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 030-2018 [#26381] Sehr geehrte Damen und Herren, die Adress…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 030-2018 [#26381]
Datum
1. Februar 2018 19:06
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Adresse lautet <<Adresse entfernt>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage vom 30.01.2018 [#26381] Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.01.2018. Da…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.01.2018 [#26381]
Datum
9. Februar 2018 09:36
Status
geschwärzt
1009,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.01.2018. Da Ihre Anfrage nicht im Kern auf Zugang zu amtlichen Informationen gem. § 1 Abs. 1 S.1 IFG gerichtet ist, wird sie als Bürgeranfrage behandelt. Ende August 2014 hat die Bundesregierung im Einvernehmen mit der irakischen Zentralregierung die Lieferung von Waffen, Munition und weiterer militärischer Ausrüstung zur Unterstützung der kurdischen Regionalregierung im Kampf gegen den IS beschlossen. Diese erfolgten durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Form von Länderabgaben. Die letzte Länderabgabe von Waffen und Munition an die kurdische Regionalregierung erfolgte Ende 2016. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihrem Forschungsprojekt! Mit freundlichen Grüßen,