Deutsche Ermittler belauschten Strafverteidiger

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Ich nehme Bezug auf http://www.spiegel.de/politik/deutschland/spiegel-ermittlungsbehoerden-belauschten-strafverteidiger-a-926277.html.

Bitte senden Sie mir die in dem Beitrag angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshof sowie alle Akten, die dem IFG unterliegen und die Überwachung der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und deren Mandanten betreffen.

Um zeitnahe Übermittlung wird vor dem Hintergrund einer geplanten Fachpublikation zu diesem Thema gebeten.

Bitte übermitteln Sie alle Informationen elektronisch.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Oktober 2013
  • Frist
    7. November 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich nehme Bezug …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsche Ermittler belauschten Strafverteidiger
Datum
6. Oktober 2013 23:30
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich nehme Bezug auf http://www.spiegel.de/politik/deutschland/spiegel-ermittlungsbehoerden-belauschten-strafverteidiger-a-926277.html. Bitte senden Sie mir die in dem Beitrag angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshof sowie alle Akten, die dem IFG unterliegen und die Überwachung der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und deren Mandanten betreffen. Um zeitnahe Übermittlung wird vor dem Hintergrund einer geplanten Fachpublikation zu diesem Thema gebeten. Bitte übermitteln Sie alle Informationen elektronisch.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
131011_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Urteil u. Unterlagen zu Überwachung Kommunikation Rechtsanwälten u.Mandant…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
131011_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Urteil u. Unterlagen zu Überwachung Kommunikation Rechtsanwälten u.Mandanten"
Datum
11. Oktober 2013 18:22
Status
Anfrage abgeschlossen
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Betreff: 131011_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Urteil u. Unterlagen zu Überwachung Kommunikation Rechtsanwälten u. Mandanten" Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend erhalten sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 06.10.2013: Mit freundlichen Grüßen Bundeskriminalamt Wiesbaden IFG-Sachbearbeitung

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Bundeskriminalamt
131011_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Urteil u. Unterlagen zu Überwachung Kommunikation Rechtsanwälten u.Mandant…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
131011_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Urteil u. Unterlagen zu Überwachung Kommunikation Rechtsanwälten u.Mandanten"
Datum
11. Oktober 2013 18:23
Status
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Betreff: 131011_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Urteil u. Unterlagen zu Überwachung Kommunikation Rechtsanwälten u. Mandanten" Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend erhalten sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 06.10.2013: Mit freundlichen Grüßen Bundeskriminalamt Wiesbaden IFG-Sachbearbeitung