Deutsche Post AG - Antrag auf Portoerhöung 2016

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Dokomente, falls zu diesem Betreff bei Ihnen was eingegangen ist.

Hierbei handelt es sich um eine einfache Anfrage, die entgeltlos zu bearbeiten ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2015
  • Frist
    6. November 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokomente, falls…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsche Post AG - Antrag auf Portoerhöung 2016 [#11538]
Datum
5. Oktober 2015 17:17
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokomente, falls zu diesem Betreff bei Ihnen was eingegangen ist. Hierbei handelt es sich um eine einfache Anfrage, die entgeltlos zu bearbeiten ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Juni 2015 ist eine Änderung der Post-Entgeltreguli…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Deutsche Post AG - Antrag auf Portoerhöung 2016 [#11538]
Datum
6. Oktober 2015 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Juni 2015 ist eine Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung erfolgt. Die Deutsche Post AG hat daraufhin eine Wiederaufnahme des Maßgrößenverfahrens beantragt, mit dem die Entgeltänderungsspielräume vorgegeben werden. Die Bundesnetzagentur hat ein neues Maßgrößenverfahren eingeleitet. Die Bundesnetzagentur achtet im Maßgrößenverfahren darauf, dass sich der Entgeltänderungsspielraum an den Kostenmaßstäben des Postgesetzes bemisst. Die beabsichtigte Maßgrößenentscheidung soll Ende Oktober zur öffentlichen Kommentierung gestellt werden. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens – voraussichtlich Ende November –, welches dann die Entgeltänderungsspielräume für einen Korb von Postdienstleistungen vorgibt, kann DP AG konkrete Porti bei der Bundesnetzagentur beantragen. Über einen solchen Antrag muss die Bundesnetzagentur dann innerhalb von zwei Wochen entscheiden. Mit freundlichen Grüßen