deutsche Staatsbürgerschaft, AG Status beim GTAZ

1. Wie viele Verfahren zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei der AG Status beim GTAZ sind derzeit anhängig und wie viele waren insgesamt jemals anhängig?

2. Wie viele dieser Verfahren verliefen bislang erfolgreich in dem Sinne, dass die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde? Sind auch Minderjährige oder Heranwachsende darunter? Wenn ja jeweils wie viele?

3. Bei wie vielen Verfahren wurde bislang die Einbürgerung verhindert? Sind auch Minderjährige oder Heranwachsende darunter? Wenn ja jeweils wie viele?

4. Welche weitere Staatsbürgerschaften haben die Personen, denen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde? Bitte tabellarisch nach der häufigsten Nationalität ordnen.

5. Welche weitere Staatsbürgerschaften haben die Personen, bei denen die Einbürgerung verhindert wurde? Bitte tabellarisch nach der häufigsten Nationalität ordnen.

6. Greift das BAMF insoweit (Nr. 1 - 3) auch auf Informationen ausländischer Geheimdienste zurück?

7. Kann das BAMF erkennen ob insoweit (Nr. 1 - 3) auch auf Informationen ausländischer Geheimdienste zurückgegriffen wird?

8. Kann das BAMF erkennen ob insoweit (Nr. 1 - 3) auch auf Informationen zurückgegriffen wird, die unter Folter oder unmenschlicher Behandlung erlangt worden sind?

9. Sind dem BAMF solche (Nr. 8) Fälle bekannt und wenn ja wie viele? Aus welchem Land stammten die Informationen?

10. Nach Kenntnis des BAMF, gab es auch Fälle, in denen deutsche Behörden oder Behördenvertreter Informationen unter Folter oder unmenschlicher Behandlung erlangt haben oder verwendet haben? Wenn ja wie viele?

11. Nach Kenntnis des BAMF, gab es Fälle in denen solche Informationen (Nr. 10) an das BAMF weitergegeben wurden?

12. Wenn das BAMF Kenntnis oder Vermutungen hat, dass Informationen unter Folter oder unmenschlicher Behandlung erlangt wurden, wie sieht da die Meldekette aus?

13. Wurden jemals solche Fälle (Nr. 12) an die Staatsanwaltschaft abgegeben?

14. Hat das BAMF jemals Informationen im Rahmen von statusrechtlichen Massnahmen verwendet, die wissentlich oder vermutlich unter Folter oder unmenschlicher Behandlung erlangt wurden? Also die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen oder die Einbürgerung verhindert?

14. Hat das BAMF jemals Informationen im Rahmen von aufenthaltsrechtlichen Massnahmen verwendet, die wissentlich oder vermutlich unter Folter oder unmenschlicher Behandlung erlangt wurden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Ver…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
deutsche Staatsbürgerschaft, AG Status beim GTAZ [#214285]
Datum
4. März 2021 15:40
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Verfahren zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei der AG Status beim GTAZ sind derzeit anhängig und wie viele waren insgesamt jemals anhängig? 2. Wie viele dieser Verfahren verliefen bislang erfolgreich in dem Sinne, dass die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde? Sind auch Minderjährige oder Heranwachsende darunter? Wenn ja jeweils wie viele? 3. Bei wie vielen Verfahren wurde bislang die Einbürgerung verhindert? Sind auch Minderjährige oder Heranwachsende darunter? Wenn ja jeweils wie viele? 4. Welche weitere Staatsbürgerschaften haben die Personen, denen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde? Bitte tabellarisch nach der häufigsten Nationalität ordnen. 5. Welche weitere Staatsbürgerschaften haben die Personen, bei denen die Einbürgerung verhindert wurde? Bitte tabellarisch nach der häufigsten Nationalität ordnen. 6. Greift das BAMF insoweit (Nr. 1 - 3) auch auf Informationen ausländischer Geheimdienste zurück? 7. Kann das BAMF erkennen ob insoweit (Nr. 1 - 3) auch auf Informationen ausländischer Geheimdienste zurückgegriffen wird? 8. Kann das BAMF erkennen ob insoweit (Nr. 1 - 3) auch auf Informationen zurückgegriffen wird, die unter Folter oder unmenschlicher Behandlung erlangt worden sind? 9. Sind dem BAMF solche (Nr. 8) Fälle bekannt und wenn ja wie viele? Aus welchem Land stammten die Informationen? 10. Nach Kenntnis des BAMF, gab es auch Fälle, in denen deutsche Behörden oder Behördenvertreter Informationen unter Folter oder unmenschlicher Behandlung erlangt haben oder verwendet haben? Wenn ja wie viele? 11. Nach Kenntnis des BAMF, gab es Fälle in denen solche Informationen (Nr. 10) an das BAMF weitergegeben wurden? 12. Wenn das BAMF Kenntnis oder Vermutungen hat, dass Informationen unter Folter oder unmenschlicher Behandlung erlangt wurden, wie sieht da die Meldekette aus? 13. Wurden jemals solche Fälle (Nr. 12) an die Staatsanwaltschaft abgegeben? 14. Hat das BAMF jemals Informationen im Rahmen von statusrechtlichen Massnahmen verwendet, die wissentlich oder vermutlich unter Folter oder unmenschlicher Behandlung erlangt wurden? Also die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen oder die Einbürgerung verhindert? 14. Hat das BAMF jemals Informationen im Rahmen von aufenthaltsrechtlichen Massnahmen verwendet, die wissentlich oder vermutlich unter Folter oder unmenschlicher Behandlung erlangt wurden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/214285/upload/e3af4ef2b06c1144c0e2a6bef52a75a0ce9e5031/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]deutsche Staatsbürgerschaft, AG Status beim GTAZ [#214285] IFG 953
Datum
9. März 2021 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.03.2021, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-953 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 04.04.2021. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datensch… Mit freundlichen Grüßen