Deutsche Verfassung
Anfrage an:
Bundesministerium der Justiz
alle vorhandenen Informationen zum Art. 146 GG bzw. die Erklärung / Vorgehensweise, wie nach Art. 146 des Grundgesetzes, eine Verfassung "von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen" werden kann.
Antwort verspätet
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Datum26. Februar 2013
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3. April 2013
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4 Follower:innen
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pflegt meine Mutter in offensichtlich hoffnungslosen Fällen zu sagen ;-)