Sehr
geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen.
Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten.
In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb
eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger
dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft
werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche
Daten in den Akten befinden).
Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in
Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren.
Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:
- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre
in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.
- Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im
elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird.
- Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde
in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren
Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen
15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt die
Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter
http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben oder hohe Gebühren anfallen, müssen
Sie möglicherweise einen Vorschuss zahlen.
Sollten Sie vorab über die Gebühren informiert werden wollen, die in Ihrem
Fall anfallen können oder ein Limit haben, das Sie ausgeben können/möchten,
teilen Sie dies bitte baldmöglichst mit. Informieren Sie uns bitte auch über
eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z.B. wissenschaftlicher Auftrag
einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen
Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle
Gebührenermäßigung geprüft werden kann.
Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren
an.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen