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deutsche Waffenverkäufe

Anfrage an: Auswärtiges Amt

In welche nicht demokratischen Länder wurden in den vergangenen fünf Jahren offiziell Waffen aus Deutschland verkauft?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
deutsche Waffenverkäufe
Datum
2. August 2011 14:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In welche nicht demokratischen Länder wurden in den vergangenen fünf Jahren offiziell Waffen aus Deutschland verkauft?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110804403763] IFG-Anfrage vom 02.08.11 betr. deutscheWaffenverkäufe Sehr geehrtAntra…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110804403763] IFG-Anfrage vom 02.08.11 betr. deutscheWaffenverkäufe
Datum
4. August 2011 09:11
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben oder hohe Gebühren anfallen, müssen Sie möglicherweise einen Vorschuss zahlen. Sollten Sie vorab über die Gebühren informiert werden wollen, die in Ihrem Fall anfallen können oder ein Limit haben, das Sie ausgeben können/möchten, teilen Sie dies bitte baldmöglichst mit. Informieren Sie uns bitte auch über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z.B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110804403763] IFG-Anfrage betr. deutscheWaffenverkäufe Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110804403763] IFG-Anfrage betr. deutscheWaffenverkäufe
Datum
4. August 2011 11:07
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre anliegende an das Auswärtige Amt gerichtete Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Das Auswärtige Amt ist für die Beantwortung Ihrer Anfrage nicht zuständig. Für Fragen der Rüstungsexportkontrolle ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das innerhalb der Bundesregierung so genannte federführende Ressort. Unabhängig davon möchte ich Sie auf die jährlichen Berichte der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter hinweisen, die auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht werden. Damit werden Ihre Fragen vielleicht schon beantwortet. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Ich rege an, dass Sie dabei ggf. präzisieren, welche Länder Sie im Einzelnen interessieren. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.