Deutscher Bundestag: 2015 WD Gutachten zur Mängelhaftung bei manipulierten VW-Dieselwagen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Das 2015 WD Gutachten zur Mängelhaftung bei manipulierten VW-Dieselwagen aus dem 2015-11-02 Auto Service Artikel "Gutachten: VW-Kunden müssen Folgekosten zahlen" (Link: http://www.auto-service.de/aktuell/news/66306-gutachten-vw-kunden-folgekosten-zahlen.html). Im Artikel heißt es zur Mängelhaftung bei manipulierten VW-Dieselwagen und den entsprechenden Verbraucherrechten: "Am Freitag [den 30.10.2015; Ergänzung Antragsteller] hatte eine juristische Expertise der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag ergeben, dass betroffene Kunden unter Umständen weitreichende Rechte haben, wenn die Autos nach der Nachbesserung mehr verbrauchen oder "reduzierte Fahrleistungen" aufweisen. Dann hätten Halter zumindest im Rahmen der Garantiefrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Geld zurückzufordern."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2015
  • Frist
    4. Dezember 2015
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Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag den Bundestag“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das 2015 WD Guta…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: 2015 WD Gutachten zur Mängelhaftung bei manipulierten VW-Dieselwagen [#11786]
Datum
2. November 2015 22:46
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das 2015 WD Gutachten zur Mängelhaftung bei manipulierten VW-Dieselwagen aus dem 2015-11-02 Auto Service Artikel "Gutachten: VW-Kunden müssen Folgekosten zahlen" (Link: http://www.auto-service.de/aktuell/news/66306-gutachten-vw-kunden-folgekosten-zahlen.html). Im Artikel heißt es zur Mängelhaftung bei manipulierten VW-Dieselwagen und den entsprechenden Verbraucherrechten: "Am Freitag [den 30.10.2015; Ergänzung Antragsteller] hatte eine juristische Expertise der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag ergeben, dass betroffene Kunden unter Umständen weitreichende Rechte haben, wenn die Autos nach der Nachbesserung mehr verbrauchen oder "reduzierte Fahrleistungen" aufweisen. Dann hätten Halter zumindest im Rahmen der Garantiefrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Geld zurückzufordern."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], Antragsgemäß übersende ich Ihnen die erbetenen Ausarb…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], Antragsgemäß übersende ich Ihnen die erbetenen Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit folgenden Titeln: “Manipulation von Emissionskontrollsystemen durch Autohersteller – Mögliche zivil- und strafrechtliche Implikationen” (Anlage 1) “Der Vorschlag zur Einführung einer Kapazitätsreserver im Lichte des EU-Beihilferechts“ (Anlage 2) Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Übersendung 2015-11-16 WD-Ausarbeitungen als elektronische Dokumente (Aktenzeichen [...]) Gesendet: Donnerstag, 19…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Übersendung 2015-11-16 WD-Ausarbeitungen als elektronische Dokumente (Aktenzeichen [...])
Datum
19. November 2015
Status
Warte auf Antwort
Gesendet: Donnerstag, 19. November 2015 um 09:06 Uhr Von: [...] An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Übersendung 2015-11-16 WD-Ausarbeitungen als elektronische Dokumente (Aktenzeichen [...]) Diese E-Mail bitte an Frau Silvia Pannach weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 16.11.2015 (Aktenzeichen ZR 4-1334-IFG-562/2015 und ZR 4-1334-IFG-563/2015) übersandten Sie mir folgende zwei Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in Papierform: - “Manipulation von Emissionskontrollsystemen durch Autohersteller – Mögliche zivil- und strafrechtliche Implikationen (WD 7 – 3000 -184/15 vom 15. Oktober 2015)” - “Der Vorschlag zur Einführung einer Kapazitätsreserver im Lichte des EU-Beihilferechts (PE 6 – 3000 – 88/15 vom 23.07.2015)” Können Sie mir bitte die vorgenannten Ausarbeitungen als elektronische Dokumente (z.B. Im PDF-Format) übersenden? Danke im Voraus. Beste Grüße
Deutscher Bundestag
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Am 02.12.2015 folgende E-Mail erhalten: Gesendet: Mittwoch, 02…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
2. Dezember 2015
Status
Warte auf Antwort
Am 02.12.2015 folgende E-Mail erhalten: Gesendet: Mittwoch, 02. Dezember 2015 um 07:32 Uhr Von: "Datenschutz ZR4" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: [...] Betreff: Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr [...], den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (Geschäftszeichen: [...]) Folgende E-Mail per privaten E-Mail A…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (Geschäftszeichen: [...])
Datum
5. Dezember 2015
Status
Folgende E-Mail per privaten E-Mail Account ans Referat ZR 4 (Geheimschutz, Datenschutz, Informationsfreiheit) des Deutschen Bundestages geschickt: Gesendet: Samstag, 05. Dezember 2015 um 23:11 Uhr Von: [...] An: "Datenschutz ZR4" <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (Geschäftszeichen: [...]) Diese E-Mail bitte an Frau Silvia Pannach weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich sehr herzlich neben der Übersendung der angeforderten WD-Ausarbeitungen als elektronische Dokumente für Ihren Bescheid vom 01.12.2015. Für den Hinweis in diesem Bescheid, dass die Form der Auskunftserteilung nach dem IFG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 IFG im Ermessen der Behörde stehe und ein Anspruch auf elektronische Übersendung von Informationen grundsätzlich nicht bestehe, bedanke ich mich ebenfalls sehr herzlich. Es war und ist mein Fehler im Antrag vom 02.11.2015 den von FragDenStaat.de vorgefertigten Antragstext nicht von "Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)" auf "Antrag auf elektronische Dokumentenübermittlung gemäß § 1 Abs. IFG i.V.m. § 8 Nr. 3 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung" abzuändern. Im Kontext der Übersendung der angeforderten WD-Ausarbeitungen fiel mir heute auf, dass mir der Bescheid vom 04.11.2015 auf meinen Antrag vom 02.11.2015 abhanden gekommen ist. Können Sie mir bitte diesen Bescheid bitte zur Vervollständigung der Vorgangsdokumentation auf FragDenStaat.de erneut zu schicken? Zur Vermeidung unnötiger Papier- und Portokosten bitte ich um elektronische Dokumentenübermittlung an meine persönliche E-Mail Adresse. Danke im Voraus. Beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Gesendet: Mittwoch, 02. Dezember 2015 um 07:32 Uhr Von: "Datenschutz ZR4" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: [...] Betreff: Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr [...], den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-562/2015 und ZR 4-1334-IFG-563…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-562/2015 und ZR 4-1334-IFG-563/2015) [#11786]
Datum
19. Dezember 2015 22:39
An
Deutscher Bundestag
Status
Diese E-Mail bitte an Frau Silvia Pannach vom Referat ZR 4 (Geheimschutz, Datenschutz, Informationsfreiheit) des Deutschen Bundestages weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrt<< Anrede >> am Samstag, 05. Dezember 2015 um 23:11 Uhr schrieb ich Ihnen eine E-Mail. In dieser hieß es unter anderem: "Im Kontext der Übersendung der angeforderten WD-Ausarbeitungen fiel mir heute auf, dass mir der Bescheid vom 04.11.2015 auf meinen Antrag vom 02.11.2015 abhanden gekommen ist. Können Sie mir bitte diesen Bescheid bitte zur Vervollständigung der Vorgangsdokumentation auf FragDenStaat.de erneut zu schicken?" Die Angelegenheit hat sich zwischenzeitlich erledigt, da der Bescheid vom 16.11.2015 (und nicht wie vom 04.11.2015 wie in der 2015-12-05 E-Mail fälschlicherweise angegeben) mit den Geschäftszeichen ZR 4-1334-IFG-562/2015 und ZR 4-1334-IFG-563/2015 zwischenzeitlich wieder aufgetaucht ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>