Deutscher Bundestag: Personal und Zuständigkeit Ausschussdienst Petitionsausschuss

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um elektronische Auskunft zu folgenden Fragen:

1. Meinen Kenntnissen nach ist der Ausschussdienst des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in verschiedene Referate aufgeteilt.
a. Wie viele Referate gibt ist?
b. Für welche Sachgebiete bzw. Behörden des Bundes sowie sonstige Bundesorgane und –einrichtungen sind die einzelnen Referate zuständig?
2. Wie viele Personal steht den einzelnen Referaten zur Verfügung?
3. Wie viele Angestellte und Beamte gibt es in den einzelnen Referaten?

Bitte beachten Sie folgendes:

Gemäß § 1 Abs. 2 IFG i.V.m. § 7 Abs. 3 bitte ausschließlich um elektronische Auskunft. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Auskunft ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.

Sollte die Anfrage auf Grundlage des IFG nicht möglich sein, bitte ich diese als Bürgeranfrage zu behandeln. Danke im Voraus.

Allgemeine Hinweise:

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2014
  • Frist
    7. Oktober 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um elektronische Auskunft zu folgenden Fragen: 1.…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: Personal und Zuständigkeit Ausschussdienst Petitionsausschuss [#7298]
Datum
4. September 2014 11:49
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um elektronische Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Meinen Kenntnissen nach ist der Ausschussdienst des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in verschiedene Referate aufgeteilt. a. Wie viele Referate gibt ist? b. Für welche Sachgebiete bzw. Behörden des Bundes sowie sonstige Bundesorgane und –einrichtungen sind die einzelnen Referate zuständig? 2. Wie viele Personal steht den einzelnen Referaten zur Verfügung? 3. Wie viele Angestellte und Beamte gibt es in den einzelnen Referaten? Bitte beachten Sie folgendes: Gemäß § 1 Abs. 2 IFG i.V.m. § 7 Abs. 3 bitte ausschließlich um elektronische Auskunft. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Auskunft ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung. Sollte die Anfrage auf Grundlage des IFG nicht möglich sein, bitte ich diese als Bürgeranfrage zu behandeln. Danke im Voraus. Allgemeine Hinweise: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kennt…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Re: Deutscher Bundestag: Personal und Zuständigkeit Ausschussdienst Petitionsausschuss [#7298]
Datum
10. September 2014 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> wie bereits in der Mail vom 4. September 2014 bitte ausschließlich um elektro…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: Personal und Zuständigkeit Ausschussdienst Petitionsausschuss [#7298] (Geschäftszeichen) [#7298]
Datum
11. September 2014 00:04
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> wie bereits in der Mail vom 4. September 2014 bitte ausschließlich um elektronische Auskunft. Daher nenne ich Ihnen hiermit meine E-Mail für die elektronische Bekanntgabe ihrer Entscheidung auf meinen IFG Antrag. Diese E-Mail Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Falls Sie demnoch meine Postanschrift brauchen, so lautet diese wie folgt: << Adresse entfernt >>. Ich bedanke mich herzlich für den Hinweis auf das Organisationsplan der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Dieser hat jedoch neue Fragen aufgeworfen, um deren Beantwortung ich ergänzend zu meinen 2014-09-04 Fragen bitte: 1.) Welche Bundesministerien sowie sonstige Bundesorgane und –einrichtungen verbergen sich hinter den einzelnen Abkürzungen in den Referaten Referat Pet 1, Referat Pet 2, Referat Pet 3 und Referat Pet 4? 2.) Wie viele Personal steht dem Sekretariat PetA zur Verfügung? 3.) Wie viele Angestellte und Beamte gibt es im Sekretariat PetA? Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage "Deutscher Bundestag: Personal und Zu…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Deutscher Bundestag: Personal und Zuständigkeit Ausschussdienst Petitionsausschuss [#7298] (Geschäftszeichen) [#7298]
Datum
7. Oktober 2014 12:33
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage "Deutscher Bundestag: Personal und Zuständigkeit Ausschussdienst Petitionsausschuss" vom 04.09.2014 (#7298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der Fragen vom 11.09.2014, die durch Ihren Hinweis auf das Organisationsplan der Verwaltung des Deutschen Bundestages entstanden sind. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr […], mit ihren E-Mails vom 4. Und 11. September 2014 baten Sie u…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
15. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], mit ihren E-Mails vom 4. Und 11. September 2014 baten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Beantwortung von verschiedenen Fragen zum Aufbau, zur Organisation und Personalausstattung der Unterabteilung Petition und Eingaben (Pet). Ihre Informationsbegehren wurde auf Grundlage des IFGs geprüft. Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten: Zu ihrer Anfrage nach der Anzahl und Zuständigkeiten der Referate der Unterabteilung Pet hatte ich Sie mit meinem Schreiben vom 10. September 2014 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter dem Link. http://bundestag.de/bundestag/verwaltung veröffentlichten Organisationsplan der Verwaltung des Deutschen Bundestages hingewiesen. Ergänzend möchte ich Folgendes ausführen: Die Eingabereferate und das Ausschusssekretariat bearbeiten die Eingaben entsprechend der Zuständigkeit des Petitionsausschusses, wie sie in Nr. 5 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) beschrieben ist. Diese Verfahrensgrundsätze sind auf der Homepage des Bundestages unter dem Link: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze/260564 veröffentlicht. Die Aufteilung der Petitionsbearbeitung auf die vier Eingabereferate erfolgt, was die Bundesregierung betrifft, anhand des Ressortzuschnitts. Hinzu kommen die Bereiche Bundespräsidialamt, Bundesrat und Bundestag. In diesem Zusammenhang bedeuten die Referatsbezeichnungen: - BMI: Bundesministerium des Inneren - BMVI: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - BMVg: Bundesministerium der Verteidigung - BMWi: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMF: Bundesministerium der Finanzen - BMG: Bundesministerium für Gesundheit - BMUB: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - BR: Bundesrat - BT: Bundestag - AA: Auswärtiges Amt - BKAmt: Bundeskanzleramt - BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - BMBF: Bundesministerium für Bildung und Forschung - BMEL: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - BMFSFJ: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - BPrA: Bundespräsidialamt - BMJV: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - BMZ: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Zuständigkeit der Referate für die Bearbeitung einer Eingabe richtet sich mithin danach, welches Ressort der Bundesregierung für das Thema der Eingabe fachlich zuständig ist. Die Ressorts schließen dabei ihren jeweils nachgeordneten Bereich ein. Die von Ihnen gewünschte Informationen zur personellen Ausstattung des Sekretariats des Petitionsausschusses (PetA) und der Referate Pet 1 bis Pet 4 können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Sekretariat PetA: - Gesamtanzahl der Beschäftigten: 28 - Beamtinnen und Beamte: 5 - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 23 Pet 1: - Gesamtanzahl der Beschäftigten: 13 - Beamtinnen und Beamte: 6 - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 7 Pet 2: - Gesamtanzahl der Beschäftigten: 15 - Beamtinnen und Beamte: 9 - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 6 Pet 3: - Gesamtanzahl der Beschäftigten: 12 - Beamtinnen und Beamte: 7 - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 5 Pet 4: - Gesamtanzahl der Beschäftigten: 12 - Beamtinnen und Beamte: 9 - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 4 Mit freundlichen Grüßen