Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung aus 2016-09-06 Süddeutsche Zeitung Artikel "Gutachten: Teile des BND-Gesetzes sind verfassungswidrig"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

- Die 18-seitige Ausarbeitung der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, welche im 2016-09-06 Süddeutsche Zeitung Artikel "Gutachten: Teile des BND-Gesetzes sind verfassungswidrig" von Thorsten Denkler (Link: http://www.sueddeutsche.de/politik/grundrechte-luecken-im-bnd-gesetz-1.3150737) erwähnt wird.

Ergebnis der Anfrage

Die 18-seitige Ausarbeitung der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, welche im 2016-09-06 Süddeutsche Zeitung Artikel "Gutachten: Teile des BND-Gesetzes sind verfassungswidrig" von Thorsten Denkler (Link: http://www.sueddeutsche.de/politik/grun…) erwähnt wird, findet sich unter folgenden Link: https://www.bundestag.de/blob/438618/54…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2016
  • Frist
    5. November 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die 18-seitige…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung aus 2016-09-06 Süddeutsche Zeitung Artikel "Gutachten: Teile des BND-Gesetzes sind verfassungswidrig" [#17989]
Datum
1. Oktober 2016 12:12
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die 18-seitige Ausarbeitung der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, welche im 2016-09-06 Süddeutsche Zeitung Artikel "Gutachten: Teile des BND-Gesetzes sind verfassungswidrig" von Thorsten Denkler (Link: http://www.sueddeutsche.de/politik/grundrechte-luecken-im-bnd-gesetz-1.3150737) erwähnt wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen und wird unter dem Geschäftszeichen ZR 4-1334-IFG-477/2016…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung aus 2016-09-06 Süddeutsche Zeitung Artikel "Gutachten: Teile des BND-Gesetzes sind verfassungswidrig" [#17989]
Datum
6. Oktober 2016 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen und wird unter dem Geschäftszeichen ZR 4-1334-IFG-477/2016 auf der Grundlage des IFG bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], mit E-Mail vom 01. Oktober 2016 baten Sie unter Bezug…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
10. Oktober 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], mit E-Mail vom 01. Oktober 2016 baten Sie unter Bezugnahme auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung um Übersendung der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Thema „Teile des BND-Gesetzes sind verfassungswidrig“. Die von Ihnen begehrte Ausarbeitung ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter folgenden Link abrufbar und ist damit im Sinne von § 9 Abs. 3 IFG allgemein zugänglich: https://www.bundestag.de/blob/438618/548e5efdf2d15766bd01dfe5e0e3e045/wd-3-194-16-pdf-data.pdf Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen