Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung aus 2017-02-04 Mitteldeutsche Zeitung Artikel "Speicherung der Vorratsdaten Gesetz entspricht nicht den EuGH-Vorgaben"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem 2017-02-04 Mitteldeutsche Zeitung Artikel "Speicherung der Vorratsdaten Gesetz entspricht nicht den EuGH-Vorgaben" von Markus Decker (Link: http://www.mz-web.de/politik/speicherung-der-vorratsdaten-gesetz-entspricht-nicht-den-eugh-vorgaben-25672636) kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis, dass das am 16. Oktober 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspricht. Wörtlich heißt es in dem Gutachten: „Dieses Gesetz erfüllt nicht die Vorgabe des EuGH, dass bereits die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig ist.“ Auch müsse die Vorratsdatenspeicherung „auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt bleiben“. Schließlich müssten Personen ausgenommen sein, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliege.

Im Zusammenhang mit dem 2017-02-04 Mitteldeutsche Zeitung Artikel "Speicherung der Vorratsdaten Gesetz entspricht nicht den EuGH-Vorgaben" bitte ich um Mitteilung zu folgenden Punkten der im Artikel erwähnten Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages:

- Titel der Ausarbeitung
- Aktenzeichen der Ausarbeitung
- Abschluss/Erstellungsdatum der Ausarbeitung
- Veröffentlichungsdatum der Ausarbeitung
- Fachbereich, der die Ausarbeitung erstellt hat
- Speicherort der Ausarbeitung auf der Seite des Deutschen Bundestages

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2017
  • Frist
    10. März 2017
  • Ein:e Follower:in

Die Anfrage „Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung aus 2017-02-04 Mitteldeutsche Zeitung Artikel "Speicherung der Vorratsdaten Gesetz entspricht nicht den EuGH-Vorgaben"“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

Stellen Sie eine identische Anfrage in Ihrem Namen, um Zugang zu den Informationen zu erhalten.

Nicht öffentlich. Sie müssen diese Adresse bestätigen.
Ihre Adresse wird nicht öffentlich angezeigt und wird nur für den Fall verwendet, dass eine Behörde Ihnen etwas per Post zusenden muss.
Ihr Name wird an die Behörde gesendet, aber wir werden ihn nach Möglichkeit nicht öffentlich anzeigen. Wir können jedoch aus technischen Gründen keine komplette Anonymität garantieren.
Bitte beantworten Sie diese Frage, um einen Beleg zu liefern, dass Sie ein Mensch sind.

Bisher haben 0 weitere Personen dieses Dokument angefragt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem 2017-02-04 Mitteldeutsche Zeitung Artikel "Spe…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung aus 2017-02-04 Mitteldeutsche Zeitung Artikel "Speicherung der Vorratsdaten Gesetz entspricht nicht den EuGH-Vorgaben" [#20193]
Datum
4. Februar 2017 16:29
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem 2017-02-04 Mitteldeutsche Zeitung Artikel "Speicherung der Vorratsdaten Gesetz entspricht nicht den EuGH-Vorgaben" von Markus Decker (Link: http://www.mz-web.de/politik/speicherung-der-vorratsdaten-gesetz-entspricht-nicht-den-eugh-vorgaben-25672636) kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis, dass das am 16. Oktober 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspricht. Wörtlich heißt es in dem Gutachten: „Dieses Gesetz erfüllt nicht die Vorgabe des EuGH, dass bereits die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig ist.“ Auch müsse die Vorratsdatenspeicherung „auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt bleiben“. Schließlich müssten Personen ausgenommen sein, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliege. Im Zusammenhang mit dem 2017-02-04 Mitteldeutsche Zeitung Artikel "Speicherung der Vorratsdaten Gesetz entspricht nicht den EuGH-Vorgaben" bitte ich um Mitteilung zu folgenden Punkten der im Artikel erwähnten Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: - Titel der Ausarbeitung - Aktenzeichen der Ausarbeitung - Abschluss/Erstellungsdatum der Ausarbeitung - Veröffentlichungsdatum der Ausarbeitung - Fachbereich, der die Ausarbeitung erstellt hat - Speicherort der Ausarbeitung auf der Seite des Deutschen Bundestages Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], mit E-Mail vom 4. Februar 2017 bitten Sie um Informat…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
9. Februar 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], mit E-Mail vom 4. Februar 2017 bitten Sie um Informationen zum Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste mit dem Thema „Vorratsdatenspeicherung“ wie im Bericht der Mitteldeutschen Zeitung vom 04.02.2017 zitiert. Ihr Antrag ist bei mir eingegangen und wird auf der Grundlage des IFG geprüft sowie zeitnah bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], mit E-Mail vom 4. Februar 2017 baten Sie um Informati…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
15. Februar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], mit E-Mail vom 4. Februar 2017 baten Sie um Informationen zum Gutachten Wissenschaftlichen Dienste mit dem Thema „Vorratsdatenspeicherung“ wie im Bericht der Mitteldeutschen Zeitung vom 04.02.2017 zitiert. Ihrem Antrag entsprechend, teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ihnen gewünschte Ausarbeitung wurde vom Fachbereich Europa der Verwaltung des Deutschen Bundestages (PE 6) mit Datum vom 12. Januar 2017 mit dem Titel „Zur Vereinbarkeit des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten mit dem EuGH-Urteil vom 21. Dezember 2016 zur Vorratsdatenspeicherung“ unter dem Aktenzeichen „PE 6 – 167/16“ erstellt und ist seit dem 06. Februar 2017 unter www.bundestag.de abrufbar. Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens im Suchfeld auf der Homepage des Deutschen Bundestages die Leer- und Sonderzeichen. Mit freundlichen Grüßen