Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung aus 2017-03-20 RT Deutsch Artikel Neues aus den Unterklassen: Menschen für den Markt erziehen
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im 2017-03-20 Russia Today (RT) Deutsch Artikel "Neues aus den Unterklassen: Menschen für den Markt erziehen" von Susan Bonath (Link: https://deutsch.rt.com/inland/47915-neues-aus-unterklassen-menschen-fur-den-markt/) heißt es:
Die von Schulz entfachten Diskussionen um Hartz IV und den angeblichen Fachkräftemangel bewegen auch die CDU. Sie verlangt, Langzeitarbeitslose unbezahlt dort einzusetzen, wo Privatiers keine größeren Profite generieren können: im sozialen Sektor. Es handelt sich um einen Ersatz des früheren Zivildienstes.
Dies fordern Unionspolitiker seit 2011 immer wieder. Vergangene Woche meldete die Bild, dass Carsten Linnemann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU und der CDU-Generalsekretär Peter Tauber den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt hätten. Dieser soll „die rechtlichen Grundlagen für eine ersatzweise Heranziehung von Hartz-IV-Beziehern prüfen“, heißt es. Linnemann bestätigte dem Blatt: "Es darf keine Denkverbote geben. Hartz-IV-Bezieher sollte zugemutet werden können, auch in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche Engpässe zu überbrücken.“
Im Zusammenhang mit dem 2017-03-20 RT Deutsch Artikel "Neues aus den Unterklassen: Menschen für den Markt erziehen" bitte ich um Mitteilung zu folgenden Punkten der im Artikel erwähnten Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages:
- Titel der Ausarbeitung
- Aktenzeichen der Ausarbeitung
- Abschluss/Erstellungsdatum der Ausarbeitung
- Veröffentlichungsdatum der Ausarbeitung
- Fachbereich, der die Ausarbeitung erstellt hat - Speicherort der Ausarbeitung auf der Seite des Deutschen Bundestages
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach dem 2016-10-20 Bundesverwaltungsgerichtsurteil mit dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum14. Juli 2017
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15. August 2017
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