Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung aus 2017-03-20 RT Deutsch Artikel Neues aus den Unterklassen: Menschen für den Markt erziehen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im 2017-03-20 Russia Today (RT) Deutsch Artikel "Neues aus den Unterklassen: Menschen für den Markt erziehen" von Susan Bonath (Link: https://deutsch.rt.com/inland/47915-neues-aus-unterklassen-menschen-fur-den-markt/) heißt es:

Die von Schulz entfachten Diskussionen um Hartz IV und den angeblichen Fachkräftemangel bewegen auch die CDU. Sie verlangt, Langzeitarbeitslose unbezahlt dort einzusetzen, wo Privatiers keine größeren Profite generieren können: im sozialen Sektor. Es handelt sich um einen Ersatz des früheren Zivildienstes.
Dies fordern Unionspolitiker seit 2011 immer wieder. Vergangene Woche meldete die Bild, dass Carsten Linnemann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU und der CDU-Generalsekretär Peter Tauber den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt hätten. Dieser soll „die rechtlichen Grundlagen für eine ersatzweise Heranziehung von Hartz-IV-Beziehern prüfen“, heißt es. Linnemann bestätigte dem Blatt: "Es darf keine Denkverbote geben. Hartz-IV-Bezieher sollte zugemutet werden können, auch in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche Engpässe zu überbrücken.“

Im Zusammenhang mit dem 2017-03-20 RT Deutsch Artikel "Neues aus den Unterklassen: Menschen für den Markt erziehen" bitte ich um Mitteilung zu folgenden Punkten der im Artikel erwähnten Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages:

- Titel der Ausarbeitung
- Aktenzeichen der Ausarbeitung
- Abschluss/Erstellungsdatum der Ausarbeitung
- Veröffentlichungsdatum der Ausarbeitung
- Fachbereich, der die Ausarbeitung erstellt hat - Speicherort der Ausarbeitung auf der Seite des Deutschen Bundestages

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach dem 2016-10-20 Bundesverwaltungsgerichtsurteil mit dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2017
  • Frist
    15. August 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, im 2017-03-20 Russia Today (RT) Deutsch Artikel "Neues …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung aus 2017-03-20 RT Deutsch Artikel Neues aus den Unterklassen: Menschen für den Markt erziehen [#23924]
Datum
14. Juli 2017 23:07
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, im 2017-03-20 Russia Today (RT) Deutsch Artikel "Neues aus den Unterklassen: Menschen für den Markt erziehen" von Susan Bonath (Link: https://deutsch.rt.com/inland/47915-neues-aus-unterklassen-menschen-fur-den-markt/) heißt es: Die von Schulz entfachten Diskussionen um Hartz IV und den angeblichen Fachkräftemangel bewegen auch die CDU. Sie verlangt, Langzeitarbeitslose unbezahlt dort einzusetzen, wo Privatiers keine größeren Profite generieren können: im sozialen Sektor. Es handelt sich um einen Ersatz des früheren Zivildienstes. Dies fordern Unionspolitiker seit 2011 immer wieder. Vergangene Woche meldete die Bild, dass Carsten Linnemann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU und der CDU-Generalsekretär Peter Tauber den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt hätten. Dieser soll „die rechtlichen Grundlagen für eine ersatzweise Heranziehung von Hartz-IV-Beziehern prüfen“, heißt es. Linnemann bestätigte dem Blatt: "Es darf keine Denkverbote geben. Hartz-IV-Bezieher sollte zugemutet werden können, auch in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche Engpässe zu überbrücken.“ Im Zusammenhang mit dem 2017-03-20 RT Deutsch Artikel "Neues aus den Unterklassen: Menschen für den Markt erziehen" bitte ich um Mitteilung zu folgenden Punkten der im Artikel erwähnten Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: - Titel der Ausarbeitung - Aktenzeichen der Ausarbeitung - Abschluss/Erstellungsdatum der Ausarbeitung - Veröffentlichungsdatum der Ausarbeitung - Fachbereich, der die Ausarbeitung erstellt hat - Speicherort der Ausarbeitung auf der Seite des Deutschen Bundestages Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach dem 2016-10-20 Bundesverwaltungsgerichtsurteil mit dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], mit E-Mail vom 14. Juli 2017 bitten Sie um Informatio…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
21. Juli 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], mit E-Mail vom 14. Juli 2017 bitten Sie um Informationen zu einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes, wie in einem Artikel auf Russia Today vom 20. März 2017 zitiert. Ihr Antrag ist bei mir eingegangen und wird auf Grundlage des IFG geprüft sowie zeitnah bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr […], mit E-Mail vom 14. Juli 2017 bitten Sie um Informationen zu…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
4. August 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], mit E-Mail vom 14. Juli 2017 bitten Sie um Informationen zu einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes, wie in einem Artikel auf Russia Today vom 20. März 2017 zitiert. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von amtlichen Dokumenten verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und keine entsprechenden Ausschlussgründe entsprechend §§ 3 ff. IFG vorliegen. Amtliche Information ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Die zitierte Ausarbeitung bezüglich der „rechtlichen Grundlagen für eine ersatzweise Heranziehung von Hartz-IV-Beziehern“ ist hier nicht bekannt. Informativ teile ich Ihnen mit, dass thematisch passend unter dem Aktenzeichen WD 6 – 087/11 eine Ausarbeitung mit dem Titel „Könnte der Bundesfreiweiligendienst ein arbeitsmarktpolitisches Instrument nach § 16d SGB II sein“ auf der Homepage des Deutschen Bundestages abrufbar und somit im Sinne von § 9 Abs. 3 IFG allgemein zugänglich ist. Bitte beachten Sie bei der Eingabe im Suchfeld die im Aktenzeichen enthaltenen Leer- und Sonderzeichen. Rechtsfolgenbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Deutschen Bundestag erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift lautet: Deutscher Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist. 2. Der Widerspruch kann ebenfalls auf elektronischen Weg durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen