Deutscher Bundestag: WD Gutachten "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen" - UFO-Gutachten

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Zusendung des Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit dem Titel "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen".

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte bei der Entscheidung um Beachtung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gem. Az. 7 C 2.14 vom 25. Juni 2015, wonach das IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages Anwendung findet.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir das Gutachten so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2015
  • Frist
    31. Juli 2015
  • 4 Follower:innen

Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag den Bundestag“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag: WD Gutachten "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zu…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: WD Gutachten "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen" [#10369]
Datum
27. Juni 2015 02:26
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Zusendung des Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit dem Titel "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen". Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte bei der Entscheidung um Beachtung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gem. Az. 7 C 2.14 vom 25. Juni 2015, wonach das IFG auf den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages Anwendung findet. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir das Gutachten so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], antragsgemäß übersende ich Ihnen die erbetene Ausarbe…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
6. Juli 2015
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], antragsgemäß übersende ich Ihnen die erbetene Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel: „Die Suche nach außerirdischen Leben und die Umsetzung VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestischen Lebensformen“. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
2015-06-27 IFG Antrag zu 2009-11-23 WD Gutachten WD 8 - 3000 – 104/2009 (AZ: [...]) Gesendet: Donnerstag, 09. Juli…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
2015-06-27 IFG Antrag zu 2009-11-23 WD Gutachten WD 8 - 3000 – 104/2009 (AZ: [...])
Datum
9. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Gesendet: Donnerstag, 09. Juli 2015 um 13:50 Uhr Von: [...] An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: 2015-06-27 IFG Antrag zu 2009-11-23 WD Gutachten WD 8 - 3000 – 104/2009 (AZ: [...]) Diese E-Mail bitte an Frau Marina Mateus weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich herzlich für die erbetene Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Die Suche nach außerirdischen Leben und die Umsetzung VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestischen Lebensformen“. In der Ausarbeitung heißt es auf S. 2: „Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.“ Im Hinblick auf die Veröffentlichung und die Verbreitung der Ausarbeitung WD 8 - 3000 – 104/2009 auf der Internetplattform fragdenstaat.de habe ich eine Frage vor dem Hintergrund der EU Richtlinie für die Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie). Im 2015-05-08 heise.de Newsartikel „Bundestag ebnet Weg für Verwendung öffentlicher Informationen“ (Link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-ebnet-Weg-fuer-Verwendung-oeffentlicher-Informationen-2638583.html) heißt es zur Umsetzung der PSI-Richtlinie: „Demnach können Informationen, die Bürger nach den Informationszugangsgesetzen wie dem Umwelt- oder Verbraucherinformationsgesetz (UIG, VIG) oder den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes (IFG) und der Länder erhalten haben, diese nun ohne weiteres auch verwenden und beispielsweise im Internet veröffentlichen. […] Der Verbreitung amtlicher Informationen steht ein eventuelles Urheberrecht der Behörde oder Einrichtung nun nicht mehr entgegen.“ Dazu folgende Frage: Bedarf die Veröffentlichung und die Verbreitung der Ausarbeitung WD 8 - 3000 – 104/2009 auf der Internetplattform fragdenstaat.de der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, solange die Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes zur Umsetzung der geänderten PSI-Richtlinie noch nicht in Kraft getreten ist? Wenn ja, dann beantrage ich hiermit die entsprechende Zustimmung für die Veröffentlichung auf und die Verbreitung der Ausarbeitung WD 8 - 3000 – 104/2009 auf der Internetplattform fragdenstaat.de. Danke im Voraus. Beste Grüße
Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag: WD Gutachten "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zu…
Von
Deutscher Bundestag
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Briefpost
Betreff
Deutscher Bundestag: WD Gutachten "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen"
Datum
20. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Nach dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes vom 8. Juli 2015 (BGBl. I S. 1162) am 17.07.2015 gilt der Grundsatz, "dass Informationen öffentlicher Stellen, die nach bundesrechtlichen Zugangsregelungen zugänglich gemacht werden (z. B. das Informationsfreiheitsgesetz) ohne Weiteres weiterverwendet werden können." (vgl. Bundestags-Drucksache vom 15.04.2015, S. 10; Link: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/046/1804614.pdf). Im Im 2015-05-08 heise.de Newsartikel „Bundestag ebnet Weg für Verwendung öffentlicher Informationen“ (Link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-ebnet-Weg-fuer-Verwendung-oeffentlicher-Informationen-2638583.html) heißt es zur Umsetzung der europäischen Richtlinie für die Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors aus dem Jahr 2013: „Demnach können Informationen, die Bürger nach den Informationszugangsgesetzen wie dem Umwelt- oder Verbraucherinformationsgesetz (UIG, VIG) oder den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes (IFG) und der Länder erhalten haben, diese nun ohne weiteres auch verwenden und beispielsweise im Internet veröffentlichen. […] Der Verbreitung amtlicher Informationen steht ein eventuelles Urheberrecht der Behörde oder Einrichtung nun nicht mehr entgegen.“ Dementsprechend ist die Fragestellung aus der E-Mail vom 09.07.2015 nicht mehr relevant und es erfolgt hier mit die Veröffentlichung des 2009-11-23 WD Gutachtens WD 8 - 3000 – 104/2009 „Die Suche nach außerirdischen Leben und die Umsetzung VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestischen Lebensformen“.

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
5. August 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

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