Deutsches Soldatengrab auf den Kerguelen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bei Ausbesserungsarbeiten an der der Atlantis verunglückte der Matrose Bernhard Herrmann (1919–1940) tödlich.
Seine Begräbnisstätte ist damit das südlichste deutsche Soldatengrab.
1. Wie hoch sind die Kosten, die Deutschland zur Erhaltung des Grabes jährlich an Frankreich zahlt?
2. Wie viel Geld wird und wurde bisher in die Erhaltung des Grabes investiert? Soferm verfügar mit Jahresdatum der Investition.

Laut dem BMVg ist das Auswärtige Amt zuständig.

Da meine letzte Anfrage u.U. abgelehnt worden wäre, sofern die Information vorhanden gewesen wäre, da ich meinen Antrag nach dem IFG nicht begründet hatte, möchte ich an dieser Stelle etwas weiter ausholen. [1]

Schaut man in der deutschen Wikipedia - der freien En­zy­k­lo­pä­die - den Artikel der Kerquelen an, so stellt man fest, dass man zwar die Grundlegenden Informationen findet.
Nach einiger Suche wird man feststellen, dass es bisher keine Informationen zu dieser Begräbnissestätte gibt. [2]
Zumindest keine, die öffentlich verfügbar sind und über einen Link weiter verbreitet werden können.

Da ihre Arbeit u.U. mit erhöhten Mehraufwand verbunden ist, möchte ich Sie auf § 2 der Informationsgebührenverordnung hinweisen.
Dort heißt es, dass aus Gründen der Billigung oder des öffentlichen Interesses um 50% ermäßigt werden kann, oder in besonderen Fällen von einer Gebühr sogar davon abgesehen werden kann.
Da es sich um ein Kriegsgrab des zweiten Weltkrieges handelt, gehe ich davon aus, dass öffentliches Interesse genug besteht.

Ich würde Sie weiterhin bitten, mir eine ungefähre Abschätzung ihrer Arbeitszeit zu nennen.

[1] https://fragdenstaat.de/anfrage/deutsches-soldatengrab-auf-den-kerguelen
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Kerguelen#Zweiter_Weltkrieg

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2013
  • Frist
    9. Juli 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei Ausbesserung…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsches Soldatengrab auf den Kerguelen
Datum
8. Juni 2013 01:51
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei Ausbesserungsarbeiten an der der Atlantis verunglückte der Matrose Bernhard Herrmann (1919–1940) tödlich. Seine Begräbnisstätte ist damit das südlichste deutsche Soldatengrab. 1. Wie hoch sind die Kosten, die Deutschland zur Erhaltung des Grabes jährlich an Frankreich zahlt? 2. Wie viel Geld wird und wurde bisher in die Erhaltung des Grabes investiert? Soferm verfügar mit Jahresdatum der Investition. Laut dem BMVg ist das Auswärtige Amt zuständig. Da meine letzte Anfrage u.U. abgelehnt worden wäre, sofern die Information vorhanden gewesen wäre, da ich meinen Antrag nach dem IFG nicht begründet hatte, möchte ich an dieser Stelle etwas weiter ausholen. [1] Schaut man in der deutschen Wikipedia - der freien En­zy­k­lo­pä­die - den Artikel der Kerquelen an, so stellt man fest, dass man zwar die Grundlegenden Informationen findet. Nach einiger Suche wird man feststellen, dass es bisher keine Informationen zu dieser Begräbnissestätte gibt. [2] Zumindest keine, die öffentlich verfügbar sind und über einen Link weiter verbreitet werden können. Da ihre Arbeit u.U. mit erhöhten Mehraufwand verbunden ist, möchte ich Sie auf § 2 der Informationsgebührenverordnung hinweisen. Dort heißt es, dass aus Gründen der Billigung oder des öffentlichen Interesses um 50% ermäßigt werden kann, oder in besonderen Fällen von einer Gebühr sogar davon abgesehen werden kann. Da es sich um ein Kriegsgrab des zweiten Weltkrieges handelt, gehe ich davon aus, dass öffentliches Interesse genug besteht. Ich würde Sie weiterhin bitten, mir eine ungefähre Abschätzung ihrer Arbeitszeit zu nennen. [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/deutsches-soldatengrab-auf-den-kerguelen [2] http://de.wikipedia.org/wiki/Kerguelen#Zweiter_Weltkrieg
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130608404833] ; Deutsches Soldatengrab auf Kerguelen Sehr geehrter Herr Anonymer Nut…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130608404833] ; Deutsches Soldatengrab auf Kerguelen
Datum
17. Juni 2013 09:43
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anliegend übersende ich Ihnen einen Bescheid des Auswärtigen Amts vom 17.06.2013 zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Birgit Lietz