Deutsches Stargate Programm

Alle Informationen über das deutsche Stargate Programm, sofern die Bundesrepublik ein solches Programm unterhält, oder eine Stellungnahme, aus der hervor geht, warum die Bundesrepublik Deutschland kein Stargate Programm betreibt.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Informationen …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsches Stargate Programm [#169040]
Datum
22. Oktober 2019 06:46
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen über das deutsche Stargate Programm, sofern die Bundesrepublik ein solches Programm unterhält, oder eine Stellungnahme, aus der hervor geht, warum die Bundesrepublik Deutschland kein Stargate Programm betreibt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1169 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.10.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Deutsches Stargate Programm [#169040]
Datum
22. Oktober 2019 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1169 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.10.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 22. Oktober 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzechen (Az) 39-22-17/-1169 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1169 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 22.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Deutsches Stargate Programm [#169040]
Datum
23. Oktober 2019 11:50
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1169 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 22.10.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1169 vom 22.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in um eine an Ihrem tatsächlichen Informationsinteresse ausgerichtete Bearbeitung zu ermöglichen sowie zur Vermeidung von Fehlinterpretationen darf ich Sie freundlich bitten, Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 22. Oktober 2019 (Bezug 1.) zunächst zu präzisieren. Insbesondere ist diesseits unklar, was Sie konkret unter dem Begriff "Stargate Programm" verstanden wissen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1169 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 22.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Deutsches Stargate Programm [#169040]
Datum
11. November 2019 08:28
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1169 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 22.10.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1169 vom 22.10.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1169 vom 23.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit o.a. Bezug 3. hatte ich Sie gebeten, Ihren Antrag vom 22. Oktober 2019 (Bezug 1.) zu präzisieren. Hierzu liegt bislang keine Antwort vor, so dass ich mir nunmehr erlaube, freundlich an die Erledigung zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1169 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 22.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Deutsches Stargate Programm [#169040]
Datum
3. Dezember 2019 16:06
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1169 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 22.10.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1169 vom 22.10.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1169 vom 23.10.2019 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1169 vom 11.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in um eine sachgerechte Bearbeitung vornehmen zu können, hatte ich Sie mit E-Mails vom 23. Oktober 2019 (Bezug 3.) und 11. November 2019 gebeten, Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 22. Oktober 2019 zu präzisieren. Beide Schreiben blieben bisher jedoch unbeantwortet. Diesseits wird daher davon ausgegangen, dass Ihr Informationsinteresse zwischenzeitlich erloschen ist und Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten möchten. Der Vorgang ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen