Deutschfeindlichkeit

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Bitte informieren Sie uns über die neue Kategorie PMK "Deutschfeindlichkeit".
1) Was ist die offizielle gesetzliche Definition?
2) Wie wird die Polizei ausgebildet, um die Motivation zu erkennen und festzustellen?
3) Können deutsche Staatsbürger diese Art von PMK begehen? Wenn ja, unter welchen Umständen?
4) Bitte geben Sie Informationen über die Grundlage für die Entwicklung dieser neuen Kategorie an - basiert sie auf einem Bericht oder Antrag einer Gruppe? Wenn ja, welche?
5) Bitte geben Sie alle gesetzlich verfügbaren Informationen über alle Fälle von Deutschfeindlichkeit ab 2020 an.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte informieren S…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutschfeindlichkeit [#193236]
Datum
21. Juli 2020 16:00
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte informieren Sie uns über die neue Kategorie PMK "Deutschfeindlichkeit". 1) Was ist die offizielle gesetzliche Definition? 2) Wie wird die Polizei ausgebildet, um die Motivation zu erkennen und festzustellen? 3) Können deutsche Staatsbürger diese Art von PMK begehen? Wenn ja, unter welchen Umständen? 4) Bitte geben Sie Informationen über die Grundlage für die Entwicklung dieser neuen Kategorie an - basiert sie auf einem Bericht oder Antrag einer Gruppe? Wenn ja, welche? 5) Bitte geben Sie alle gesetzlich verfügbaren Informationen über alle Fälle von Deutschfeindlichkeit ab 2020 an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193236/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen. Leider wurde Ihre Postanschrift mit de…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
AW: Deutschfeindlichkeit [#193236] - 2020-0008381260
Datum
29. Juli 2020 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen. Leider wurde Ihre Postanschrift mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das BKA unvollständig weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des o.g. Aktenzeichens Ihre Postanschrift - hier fehlt u.a. die Postleitzahl und der Ort - mitzuteilen. Bei der Beantragung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegeben E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Es wird um Verständnis gebeten, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang einer Antwort zurückgestellt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen dank für die Antwort auf meine Anfrage, 2020-0008381260. Meine vollständige …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Deutschfeindlichkeit [#193236] - 2020-0008381260 [#193236]
Datum
29. Juli 2020 16:17
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen dank für die Antwort auf meine Anfrage, 2020-0008381260. Meine vollständige Adresse ist: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>, Berlin 12043 ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193236/

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Deutschfeindlichkeit“ vom 21.07.2020 (#193236) w…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Deutschfeindlichkeit [#193236] - 2020-0008381260 [#193236]
Datum
25. August 2020 12:26
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Deutschfeindlichkeit“ vom 21.07.2020 (#193236) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193236/