Deutschland in Zentralasien
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält in allen fünf zentralasiatischen Staaten diplomatische Vertretungen
Ich bitte um Auskunft
1) Wann wurden die Botschaften in den fünf Staaten eingerichtet? Gibt es Vorläuferinstitutionen? Gibt es hierzu einen Notenwechsel? Bitte übersenden Sie den Notenwechsel.
2) Gibt und gab es im Bereich der Botschaften in der Vergangenheit weitere diplomatische oder berufskonsularische Vertretungen? Was waren die Gründe für die Einrichtung der Konsulate (berufs- und honorarkonsularische Einrichtungen) und ggf. wieder Auflösung? Bitte übersenden Sie hierzu auch die jeweiligen Beschlussdokumente und Notenwechsel.
3) Wie hoch war der Etat der Botschaften für sogenannte Kleinstprojekte in 2012, 2013 und 2014? Bitte übersenden Sie eine Projektliste getrennt nach Behörden (Name des Empfängers, Projekttitel, Projektbudget – getrennt nach Behörde)!
4) Bestehen in Projekt- oder Verwaltungsbüros deutscher Institutionen wie beispielsweise GIZ, KfW, DIHT o. ä.? Bitte senden Sie hierzu ggf. die Regierungsvereinbarungen über die Einrichtung und die Arbeit entsprechender Einrichtungen zu.
5) Welche Beziehungen pflegten die politischen Stiftungen in dem Gebiet und mit welchem Etat sind sie diesbezüglich ausgestattet? Wie hoch ist der diesbezügliche Zuschuss aus dem Bundeshaushalt?
6) Ich bitte um Übersendung des Haushaltsplanes und des Stellenplanes der Botschaften und der konsularischen Vertretungen.
Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Juli 2015
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14. August 2015
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