Deutschland und die Magreb-Staaten II

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Zielländer: Mauretanien, Marokko (einschließlich Westsahara), Algerien, Tunesien, Libyen, Sudan

Die Bundesrepublik Deutschland unterhält in allen den oben bezeichneten Staaten diplomatische Vertretungen.

Ich bitte um Auskunft
Gibt und gab es im Bereich der Botschaften in der Vergangenheit weitere diplomatische oder berufskonsularische Vertretungen? Was waren die Gründe für die Einrichtung der Konsulate (berufs- und honorarkonsularische Einrichtungen) und ggf. wieder Auflösung? Bitte übersenden Sie hierzu auch die jeweiligen Beschlussdokumente und Notenwechsel.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. August 2015
  • Frist
    8. September 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zielländer: Maur…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Deutschland und die Magreb-Staaten II [#10996]
Datum
7. August 2015 22:38
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zielländer: Mauretanien, Marokko (einschließlich Westsahara), Algerien, Tunesien, Libyen, Sudan Die Bundesrepublik Deutschland unterhält in allen den oben bezeichneten Staaten diplomatische Vertretungen. Ich bitte um Auskunft Gibt und gab es im Bereich der Botschaften in der Vergangenheit weitere diplomatische oder berufskonsularische Vertretungen? Was waren die Gründe für die Einrichtung der Konsulate (berufs- und honorarkonsularische Einrichtungen) und ggf. wieder Auflösung? Bitte übersenden Sie hierzu auch die jeweiligen Beschlussdokumente und Notenwechsel. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Deutschland und die Magreb-Staaten II&quo…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Deutschland und die Magreb-Staaten II [#10996]
Datum
14. September 2015 08:04
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Deutschland und die Magreb-Staaten II" vom 07.08.2015 (#10996) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Schreiben Sie an: <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
IFG Anfrage, Kostenforderung
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfrage, Kostenforderung
Datum
17. September 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage, Kostenforderung [#10996] Ihr Aktenzeichen: 505-511.E-IFG 211-2105 (vorläufig) Liebe Frau Liet…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage, Kostenforderung [#10996]
Datum
17. September 2015 23:07
An
Auswärtiges Amt
Status
Ihr Aktenzeichen: 505-511.E-IFG 211-2105 (vorläufig) Liebe Frau Lietz, Vielen Dank für Ihr Schreiben. Bitte lassen Sie mich nicht unerwähnt lassen, dass Ihre Antwort außerhalb der gesetzlichen Frist ist und keine Gründe hierfür zumindest vordergründig ersichtlich sind. Einer Verbindung meiner Anfragen verbinde ich. Es mag den gleichen Regionalbereich betreffen, es handelt sich jedoch um inhaltlich unterschiedliche Themenkomplexe. Zudem gestattet weder das IFG noch das Verwaltungsverfahrensrecht keine Verfahrensverknüpfungen. Dies ändert auch nichts daran, dass die Anfragen in einer engen zeitlichen Abfolge gestellt wurden. Sie gehen davon aus, dass meine Anfragen einen erhöhten Verwaltungsaufwand begründen und damit nach Ihrer Sichtweise nicht mehr unter die Kategorie „einfache Auskunft“ fallen. Daraus leiten Sie eine Gebührenpflichtig ab. Ich bitte zunächst in den jeweiligen Verfahren um Hinweis, woraus sich diese Sichtweise ableitet. Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, warum mit ein und derselben Aufgabe zwei Mitarbeiter betraut werden müssen, was zu einer erheblichen Kostensteigerung beiträgt. Ich darf darauf hinweisen, dass Sie bereits aus dem Haushaltsrecht zu einer effizienten und kostenreduzierenden Arbeitsweise verpflichtet sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Schreiben Sie an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: IFG Anfrage, Kostenforderung [#10996] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage &…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFG Anfrage, Kostenforderung [#10996]
Datum
19. November 2015 07:35
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Deutschland und die Magreb-Staaten II" vom 07.08.2015 (#10996) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 73 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Schreiben Sie an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Deutschland und die Magreb-Staaten II" [#10996]
Datum
6. Dezember 2015 03:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10996 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das AA nicht bereit ist zu antworten. Es handelt sich hier um eine einfache Anfrage, so dass die Kostenforderung vom 17.09.2015 nicht gerechtfertigt ist, zumal das AA diese auch nicht zu begründen imstande ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>