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Deutschlandradio / ZDF und Beitragsservice

Die Landesrundfunkanstalten haben zusammen mit Deutschlandradio und ZDF den Beitragsservice gegründet. Die Rechtsgrundlage zur Gründung des Beitragsservices ist für die Landesrundfunkanstalten - § 10 (7) RBStV ("im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten"). Jede Landesrundfunkanstalt hat außerdem eine Satzung über das
Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge.

1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat Deutschlandradio den Beitragsservice mitgegründet?
2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat ZDF den Beitragsservice mitgegründet?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die L…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutschlandradio / ZDF und Beitragsservice [#31664]
Datum
7. Juli 2018 13:06
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Landesrundfunkanstalten haben zusammen mit Deutschlandradio und ZDF den Beitragsservice gegründet. Die Rechtsgrundlage zur Gründung des Beitragsservices ist für die Landesrundfunkanstalten - § 10 (7) RBStV ("im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten"). Jede Landesrundfunkanstalt hat außerdem eine Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat Deutschlandradio den Beitragsservice mitgegründet? 2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat ZDF den Beitragsservice mitgegründet?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem LTranspG Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie den Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LTranspG
Datum
10. Juli 2018 15:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie den Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem LTranspG #31664 vom 07.07.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliege…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LTranspG #31664 vom 07.07.2018
Datum
23. Juli 2018 13:43
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
485,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem LTranspG #31664 vom 07.07.2018 [#31664] Sehr geehrte<Information-entfernt> viele…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem LTranspG #31664 vom 07.07.2018 [#31664]
Datum
23. Juli 2018 15:34
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. § 10 (7) RBStV - Rechtsgrundlage nur für die Landesrundfunkanstalten. Deutschlandradio und ZDF sind aber keine Landesrundfunkanstalten, sodass für sie explizit andere Rechtsgrundlage existieren muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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