Deutung von Corona-Zahlen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Seit nunmehr einem Jahr werden uns täglich Zahlen zu COVID 19 präsentiert. Hierbei gibt es dann meist eine wissenschaftliche Darstellung und eine politische Interpretation und folglich Handeln. Bisher ohne nachhaltigen Erfolg. Auffällig war über den gesamten Zeitraum, dass sowohl Fallzahlen als auch Todeszahlen am Wochenende und am Anfang der Woche geringer waren als von Mitte bis Ende der Woche. Begründet wird dies immer mit den Meldungen der Gesundheitsämter. Jetzt haben wir gerade die Ostertage hinter uns und die zuvor steil steigende Kurve flacht ab bzw. fällt wieder. Die Begründung ist die gleiche wie zuvor. Dies lässt die Vermutung zu, dass der Haupttreiber der Pandemie nicht der private Bereich, Freizeit und Schule sind (... auch hier findet ein Infektionsgeschehen statt, keine Frage), sondern der Arbeitsbereich/ die Wirtschaft einer der Haupttreiber des Infektionsgeschehens ist. Warum wird dann von einem neuen harten Lockdown gesprochen, bei dem das gesellschaftliche Leben weiter reduziert wird, aber in großen Produktionsstätten darf weiter mit vielen Leuten gearbeitet werden? Von der damit verbundenen Mobilität ganz zu schweigen. Alleine bei uns im Landkreis kenne ich zig Firmen, wo trotz mehrerer Corona-Fälle fleißig weitergearbeitet werden durfte.
Wenn man politisch also von einem harten Lockdown spricht, sollte dieser auch alle Bereiche betreffen, so wie im vergangenen Jahr, da dies für alle nachvollziehbar wäre, zu mehr Akzeptanz führt und sich ein Erfolg schneller einstellen würde... So wie im Frühjahr 2020. Was meinen Sie dazu?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit nunmehr einem Jahr we…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutung von Corona-Zahlen [#217615]
Datum
7. April 2021 10:21
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit nunmehr einem Jahr werden uns täglich Zahlen zu COVID 19 präsentiert. Hierbei gibt es dann meist eine wissenschaftliche Darstellung und eine politische Interpretation und folglich Handeln. Bisher ohne nachhaltigen Erfolg. Auffällig war über den gesamten Zeitraum, dass sowohl Fallzahlen als auch Todeszahlen am Wochenende und am Anfang der Woche geringer waren als von Mitte bis Ende der Woche. Begründet wird dies immer mit den Meldungen der Gesundheitsämter. Jetzt haben wir gerade die Ostertage hinter uns und die zuvor steil steigende Kurve flacht ab bzw. fällt wieder. Die Begründung ist die gleiche wie zuvor. Dies lässt die Vermutung zu, dass der Haupttreiber der Pandemie nicht der private Bereich, Freizeit und Schule sind (... auch hier findet ein Infektionsgeschehen statt, keine Frage), sondern der Arbeitsbereich/ die Wirtschaft einer der Haupttreiber des Infektionsgeschehens ist. Warum wird dann von einem neuen harten Lockdown gesprochen, bei dem das gesellschaftliche Leben weiter reduziert wird, aber in großen Produktionsstätten darf weiter mit vielen Leuten gearbeitet werden? Von der damit verbundenen Mobilität ganz zu schweigen. Alleine bei uns im Landkreis kenne ich zig Firmen, wo trotz mehrerer Corona-Fälle fleißig weitergearbeitet werden durfte. Wenn man politisch also von einem harten Lockdown spricht, sollte dieser auch alle Bereiche betreffen, so wie im vergangenen Jahr, da dies für alle nachvollziehbar wäre, zu mehr Akzeptanz führt und sich ein Erfolg schneller einstellen würde... So wie im Frühjahr 2020. Was meinen Sie dazu?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217615/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 07.04.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.04.2021
Datum
15. April 2021 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0149. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 07.04.2021 (Az.: 2.13.04/0003#0149) Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre o.g. Anfrag…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.04.2021 (Az.: 2.13.04/0003#0149)
Datum
20. April 2021 10:43
Status
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre o.g. Anfrage vom 07.04.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ebenfalls nicht anzuwenden, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 S.1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet und an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Schon jetzt sei angemerkt, dass es zu den Aufgaben Robert Koch-Instituts gehört, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten, im Rahmen seiner Tätigkeit zuständige Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), zu beraten und bei der Entwicklung von Normen und Standard mitzuwirken, es jedoch kein politischer Entscheidungsträger ist. Darüber hinaus kann bereits auf das öffentlich zugängliche Stufenkonzept „ControlCOVID - Strategie und Handreichung zur Entwicklung von Stufenkonzepten bis Frühjahr 2021“ des RKI vom 19.03.2021 verweisen werden (siehe hier https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Derzeit finden Überlegungen zu Strategien und Stufenplänen auf verschiedenen Ebenen statt. Gleichzeitig ist ein Rückgang der Akzeptanz von Maßnahmen in der Bevölkerung zu beobachten, was die Notwendigkeit einer klaren Zielstellung und transparenten Perspektive für die nächsten Monate unterstreicht. Das vorgeschlagene Stufenkonzept soll als Hilfestellung verstanden werden, die die Entwicklung von Stufenplänen für den Einsatz bevölkerungsbezogener antiepidemischer Maßnahmen möglichst evidenzbasiert unterstützt. Durch Berücksichtigung von epidemiologischen und Public-Health-Kenntnissen zu verschiedenen Lebensbereichen („Settings“) kann eine ungebremste Infektionsausbreitung und das damit verbundene Risiko eines Kontrollverlustes bei der schrittweisen Deeskalation minimiert und die Notwendigkeit einer raschen Eskalation von Maßnahmen frühzeitig erkannt werden. Ferner weißen wir darauf hin, dass das Robert Koch-Institut (RKI) in besonderer Verantwortung steht, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Bitte richten Sie Nachfragen zum Sachstand Ihrer Anfrage künftig an das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen