Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 5 2022

Alle Protokolle der Dezernentenkonferenzen aus der Kalenderwoche 5 2022. Informationen, deren Herausgabe ein Drittbeteiligungsverfahren nötig machen würden, sollen stattdessen geschwärzt werden.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    22. Dezember 2023
  • Frist
    24. Januar 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Protokolle der Dezernentenkon…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 5 2022 [#295443]
Datum
22. Dezember 2023 20:14
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Protokolle der Dezernentenkonferenzen aus der Kalenderwoche 5 2022. Informationen, deren Herausgabe ein Drittbeteiligungsverfahren nötig machen würden, sollen stattdessen geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295443/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben diese mit der Bitte um Bearbeitung…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Re: [T#59325713] Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 5 2022 [#295443]
Datum
29. Dezember 2023 08:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben diese mit der Bitte um Bearbeitung an die zuständige Stelle weitergeleitet.   Mit freundlichen Grüßen
Stadt Freiburg im Breisgau
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bezugnehmend auf das Schreiben vom 12.1.2023 teile ich mit, dass ich meinen Antrag weiter verfolge. Um…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: [T#59325713] Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 5 2022 [#295443]
Datum
23. Januar 2024 22:01
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bezugnehmend auf das Schreiben vom 12.1.2023 teile ich mit, dass ich meinen Antrag weiter verfolge. Umfassenden Schwärzungen zur Reduktion des Verwaltungsaufwandes wird dabei ausdrücklich zugestimmt. Drittbeteiligungsverfahren widerspreche ich weiterhin ausdrücklich. Fälschlicherweise wird davon ausgegangen, dass es sich um gleichförmige Anträge i.S.v § 17 LVwVfG handeln würde. Dies ist nicht der Fall. Die Gleichförmigkeit verschiedener Anträge setzt voraus, dass diese den selben Antragsgegenstand zum Inhalt haben und nur unwesentliche, ihren Sinn unberührt lassende Abweichungen enthalten. Nach meinem Kenntnisstand liegt zu dem von mir angefragten Dokument keine weitere gleichförmige Anfrage vor. Meine Anfrage weist daher keine Gleichförmigkeit zu anderen Anfragen auf. Auch ein gleiches Interesse i.S.v § 18 LVwVfG scheidet aus. Mein Interesse richtet sich auf den Informationszugang zu dem Protokoll einer konkret benannten Woche. Eine Anwendbarkeit von § 7 III LIFG ist daher nicht gegeben. Abseits davon sehe ich von der Bestellung eines Vertreters ab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295443/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Post von Stadt
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Via
Briefpost
Betreff
Post von Stadt
Datum
7. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,9 MB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 5 2022“ [#295443]
Datum
13. Februar 2024 16:57
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/295443/ Die Stadt Freiburg beruft sich in ihrem Brief auf eine öffentlich verfügbare Pressemitteilung und somit keine Begründung, die aus der Behörde selbst kommt. Auch wird mit Zahlen aus der Pressemitteilung argumentiert und nicht mit Zahlen aus der inneren Kreis der Behörde. Viel mehr ist das Schutzziel der Vertretung bei unechten Massenverfahren i.S.v § 7 III LIFG darauf ausgerichtet die Arbeitsfähigkeit der Behörde auch bei vielen Anträgen sicher zu stellen. In keinem Brief der Behörde wurde argumentiert, dass diese beeinträchtigt wäre. Darüber hinaus ist die Rechtsgrundlage nicht anwendbar. Meine Anfrage richtet sich auf das Protokoll eine konkret benannten Woche. Die Stadt verkennt dabei dass die Anwendbarkeit von § 7 III LIFG ein abstraktes gemeinsames Interesse (alle Protokolle der letzten 2 Jahre) nicht kennt. Sowohl bei § 17 LVwVfG als auch bei § 18 LVwVfG muss sich der Antrag auf das gleiche Informationsinteresse richten. Dies ist hier aber nicht der Fall. Auch eine Gleichförmigkeit liegt nur vor, wenn Anträge nur den Inhalt nicht berührende Änderungen enthalten. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall, da sich die Anträge auf unterschiedliche Wochen richten. Die Stadt argumentiert hier, dass dadurch die Bearbeitung gehemmt wird, wodurch sich die Anfrage unbegründet verzögert. Bei der Kostenfestsetzung hatte ich bei der Antragsstellung darum gebeten die Höhe der Kosten anzugeben. Bisher spricht die Behörde nur abstrakt davon, dass es sich um einen erheblichen Verwaltungsaufwand handeln würde, gibt aber nicht an wie hoch dieser ist. Zudem wird bei anderen Anträgen wortgleich geantwortet, was aus meiner Sicht darauf hinweist, dass die Kostenschätzung sich nicht konkret auf meine Anfrage bezieht sondern bei anderen ähnlich versandt wurde. Die Antwort der Behörde hat daher keinen Bezug zu dem von mir konkret angefragten Dokument. Zudem habe ich als Antragsteller meine Art des Informationszugangs auf den elektronischen Weg per Mail festgelegt. eine Antwort erfolgte aber in bisher allen Fällen auf dem postalischem Weg. Darüber hinaus weist die Stadt Freiburg darauf hin, dass die Dezernentenkonferenz ein verwaltungsinternes Gremium ist. In Anbetracht dessen, dass das Ziel des LIFG darauf ausgerichtet ist Zugang zu Akten aus der Verwaltung zu schaffen, erschließt sich dieser Hinweis dem Antragsteller hier nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 295443.pdf - 2024-01-12_1-240209162755.pdf - 2024-02-07_1-240213220940.pdf Anfragenr: 295443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295443/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 5 2022“ [#295443]
Datum
13. Februar 2024 16:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bedanke mich für das schreiben auf dem Postweg und teile mit, dass ich meine Anfrage unverändert w…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 5 2022“ [#295443]
Datum
21. Februar 2024 20:00
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bedanke mich für das schreiben auf dem Postweg und teile mit, dass ich meine Anfrage unverändert weiter verfolge. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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