DGM1-Datensätze Ahr-Einzugsgebiet

DGM1-Datensätze für das Ahr-Einzugsgebiet gemäß §4 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse vom 17. August 2022 (aktualisiert von Nicole Steingaß).
Zweck der Datennutzung: Simulationen betreffend Hochwasserschutzes

Ergänzender Hinweis:

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen stellen DGM1-Daten zum Download zur Verfügung:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/hoehenmodelle/digitale_gelaendemodelle/gelaendemodell/index.html
https://gds.hessen.de/INTERSHOP/web/WFS/HLBG-Geodaten-Site/de_DE/-/EUR/ViewDownloadcenter-Start

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: DGM1-Datensätze für das Ahr-Einzug…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
DGM1-Datensätze Ahr-Einzugsgebiet [#269420]
Datum
3. Februar 2023 23:06
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
DGM1-Datensätze für das Ahr-Einzugsgebiet gemäß §4 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse vom 17. August 2022 (aktualisiert von Nicole Steingaß). Zweck der Datennutzung: Simulationen betreffend Hochwasserschutzes Ergänzender Hinweis: Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen stellen DGM1-Daten zum Download zur Verfügung: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/hoehenmodelle/digitale_gelaendemodelle/gelaendemodell/index.html https://gds.hessen.de/INTERSHOP/web/WFS/HLBG-Geodaten-Site/de_DE/-/EUR/ViewDownloadcenter-Start
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 269420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269420/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, Ihre Nachricht vom 3. Februar 2023 wurde zuständigkeitshalber an das LVermGeo weiterg…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: DGM1-Datensätze Ahr-Einzugsgebiet [#269420]
Datum
9. Februar 2023 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, Ihre Nachricht vom 3. Februar 2023 wurde zuständigkeitshalber an das LVermGeo weitergeleitet. Kontaktdaten: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) Von-Kuhl-Straße 49 56070 Koblenz Telefon: 0261/492-0 Telefax: 0261/492-492 E-Mail: lvermgeo(at)vermkv.rlp. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer
Sehr << Anrede >> Nach §4 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörde…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: DGM1-Datensätze Ahr-Einzugsgebiet [#269420]
Datum
9. Februar 2023 14:10
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Nach §4 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse vom 17. August 2022 (aktualisiert von Nicole Steingaß werden Sie gebeten, die Anfrage an die oberste Vermessung- und Katasterbehörde weiterzuleiten. Nach meinem Kenntnissstand ist dies das Ministerium des Inneren. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 269420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269420/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
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Tobias Kempfer
AW: [#269420] Sehr << Anrede >> es wird auf den Wortlaut der Verordnung Bezug genommen: § 4 Gebühren…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: [#269420]
Datum
23. Februar 2023 17:00
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es wird auf den Wortlaut der Verordnung Bezug genommen: § 4 Gebührenbefreiung Wird eine Amtshandlung, eine öffentlich-rechtliche Dienstleistung oder die Benutzung einer Einrichtung ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen, so wird hierfür keine Gebühr erhoben, sofern die oberste Vermessungs- und Katasterbehörde vorher Gebührenbefreitung angeordnet hat. Sie werden hiermit aufgefordert, Stellung dazu zu nehmen, warum die Entwicklung des Hochwasserfrühwarnsytemes guahrdian (www.guahrdian.com) in Ihren Augen nicht im öffentlichen Interesse liegt, während Sie der Firma vrVIS GmbH, Wien, die Daten für den exakt gleichen Zweck kostenlos zur Verfügung gestellt haben. Sollten innerhalb der Frist bis zum 8. März keine Antwort von Ihnen vorliegen, wird ohne weitere Ankündigung Klage eingereicht werden. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 269420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269420/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Tobias Kempfer
AW: [#269420] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „DGM1-Datensätze Ahr-Einzugsgebiet“ vom 03.02.2023 (#…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: [#269420]
Datum
21. Mai 2023 20:05
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „DGM1-Datensätze Ahr-Einzugsgebiet“ vom 03.02.2023 (#269420) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Mai 2023 20:05
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Tobias Kempfer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „DGM1-Datensätze Ahr-Einzugsgebiet“ [#269420]
Datum
21. Mai 2023 22:23
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/269420/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist für die Beantwortung der Anfrage bereits am 08.03.2023 abgelaufen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anhänge: - 269420.pdf - 2023-02-09_3-aw.png Anfragenr: 269420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269420/
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
AW: [#269420] Sehr geehrter Herr Kempfer, auf Ihre Anfrage vom 3. Februar 2023 haben Sie am 9. Februar 2023, 13:4…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: [#269420]
Datum
1. Juni 2023 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, auf Ihre Anfrage vom 3. Februar 2023 haben Sie am 9. Februar 2023, 13:41 Uhr, die Antwort erhalten, dass Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (LVermGeo) weitergeleitet worden ist. Das LVermGeo hat Ihnen zu dem Sachverhalt auch auf Grund gleichlautender Anfragen, die Sie unmittelbar an das LVermGeo gestellt hatten, bereits am 27.10.2023 (Betreff: LiDAR-Daten des Landes Rheinland-Pfalz (DGM1) Einzugsgebiet [#260904]) geantwortet. Daher wurde keine gleichlautende Antwort erneut versandt, da ihre inhaltlichen Fragen bereits beantwortet wurden. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer
AW: [#269420] Sehr << Anrede >> ein rechtsmittelfähiger Bescheid, der den Klageweg eröffnen würde lie…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: [#269420]
Datum
1. Juni 2023 14:25
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ein rechtsmittelfähiger Bescheid, der den Klageweg eröffnen würde liegt bis heute nicht vor. Sie werden hiermit nochmals dazu aufgefordert, die Anfrage in der dafür vorgesehenen Art- und Weise zu bescheiden. Hierfür wird Ihnen eine Frist bis zum 07.06.2023 gesetzt. Bei fruchtlosem Fristablauf wird ohne weitere Ankündigung Untätigkeitsklage erhoben werden. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 269420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269420/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
AW: [#269420] Sehr geehrter Herr Kempfer, Sie haben bereits zum gleichen Sachverhalt mit Datum vom 19. Januar 20…
Sehr geehrter Herr Kempfer, Sie haben bereits zum gleichen Sachverhalt mit Datum vom 19. Januar 2023 (Az.: D13-0830_Kempfer) vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz und mit Datum vom 22.03.2023 (Az.: 641-0007#2022/0001-1401 3.0009) vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz jeweils ein Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten. Von der Möglichkeit, Widerspruch gegen die erhaltenen Bescheide einzulegen, haben Sie nach unserer Kenntnis keinen Gebrauch gemacht. Aus unserer Sicht ist die Thematik umfassend und abschließend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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