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DGUV Vorschrift 68 - Aktualisierung der Durchführungsanweisungen

Auskunft, wann die Durchführungsanweisungen geändert werden

Meine Frage betrifft insbesondere die DA zu § 68, § 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen

„Die körperliche Eignung sollte durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach
dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (DGUV Grundsatz 350–001) festgestellt werden (Anmerkung: Hinweise hierzu enthält eine DGUV-Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“).“

Es wäre hilfreich, wenn in einer Neufassung Empfehlungen enthalten wären, wie die körperliche Eignung festzustellen ist (Eignungsuntersuchungen per Gießkanne sind verboten).

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsschutz/zum-thema-eignungsuntersuchungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: << Antragst…
An Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DGUV Vorschrift 68 - Aktualisierung der Durchführungsanweisungen [#261275]
Datum
19. Oktober 2022 09:57
An
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: << Antragsteller:in >>, wann die Durchführungsanweisungen geändert werden Meine Frage betrifft insbesondere die DA zu § 68, § 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen „Die körperliche Eignung sollte durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (DGUV Grundsatz 350–001) festgestellt werden (Anmerkung: Hinweise hierzu enthält eine DGUV-Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“).“ Es wäre hilfreich, wenn in einer Neufassung Empfehlungen enthalten wären, wie die körperliche Eignung festzustellen ist (Eignungsuntersuchungen per Gießkanne sind verboten). https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsschutz/zum-thema-eignungsuntersuchungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache << Antragsteller:in >>. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261275/
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist die Aufgabe des Unternehmens, für den jewe…
Von
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Betreff
WG: DGUV Vorschrift 68 - Aktualisierung der Durchführungsanweisungen
Datum
21. Oktober 2022 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
2,4 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist die Aufgabe des Unternehmens, für den jeweiligen individuellen Arbeitsplatz die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen im Sinne eines Anforderungsprofiles festzulegen, da sich die Individuellen Arbeitsaufgaben, Arbeitsgeräte, Randbedingungen, Verkehrswegeorganisationen/ -absicherungen (optisch, akustisch) mannigfaltig voneinander unterscheiden. Eine allgemeingültige "Eignungs-Vorschrift" gibt es dafür nicht. Der alte Leitfaden G 25 bot hier nur ein bewährtes Portfolio von Untersuchungsverfahren und Grenzwerten und eine Interpretationshilfe auffälliger Befunde an. Auch in der novellierten Empfehlung<https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/arb_vorsorge/dguv-empfehlungen/index.jsp> arbeitsmedizinischer Untersuchungen bei Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit der DGUV werden nur Verfahren beschrieben und bewährte, empirische Korridore dargestellt, aus denen erhobene Befunde nicht herausfallen sollten. In jedem Fall aber muss der Betrieb, beraten durch Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft, festlegen, welche gesundheitlichen Voraussetzung an den jeweiligen individuellen Arbeitsplätzen zu fordern sind bzw. welche gesundheitlichen Mängel toleriert werden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Meine << Antragsteller:in >> << A…
An Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: DGUV Vorschrift 68 - Aktualisierung der Durchführungsanweisungen [#261275]
Datum
23. Oktober 2022 16:36
An
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Meine << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bezog sich darauf, wann die Durchführungsanweisungen geändert werden. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 261275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261275/

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nachfrage. Eine Änderung der DGUV Vorschrift 68 und ihrer Du…
Von
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Betreff
AW: WG: DGUV Vorschrift 68 - Aktualisierung der Durchführungsanweisungen [#261275]
Datum
27. Oktober 2022 11:02
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nachfrage. Eine Änderung der DGUV Vorschrift 68 und ihrer Durchführungsanweisungen ist zur Zeit nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.