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Diagramm (Erklärung)

ich setze mich zurzeit mit dem Asylthema auseinander und ich würde gern folgendes wissen: in ihre Ausgabe von Juni 2019 (Aktuelle Zahlen zu Asyl) bezüglich der Hauptstaatsangehörigkeiten im Juni 2019 : Bei der Auflistung der Top-10-Staatsangehörigkeiten des Monats Juni ist mir folgendes aufgefallen: "Ungeklärt" und "Sonstige" zählen unter die 10-Staatsangehörigkeiten. Können sie mir bitte erklären was ist damit gemeint?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich set…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Diagramm (Erklärung) [#159754]
Datum
24. Juli 2019 15:31
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich setze mich zurzeit mit dem Asylthema auseinander und ich würde gern folgendes wissen: in ihre Ausgabe von Juni 2019 (Aktuelle Zahlen zu Asyl) bezüglich der Hauptstaatsangehörigkeiten im Juni 2019 : Bei der Auflistung der Top-10-Staatsangehörigkeiten des Monats Juni ist mir folgendes aufgefallen: "Ungeklärt" und "Sonstige" zählen unter die 10-Staatsangehörigkeiten. Können sie mir bitte erklären was ist damit gemeint?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte<Information-entfernt> gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 25.07.2019, w…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Diagramm (Erklärung) [#159754]
Datum
25. Juli 2019 10:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte<Information-entfernt> gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 25.07.2019, welche hier unter dem Aktenzeichen 827 geführt wird (bitte stets angeben). Darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie ggf. übersehen haben, dass Sie eine fast gleichlautende Anfrage am 23.7.2019 an uns gerichtet haben, wo Sie unter Punkt 4 anfragen was die Schlüssel 996 unbekanntes Ausland, staatenloss 0997 etc. bedeuten. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zu beantworten. Bedauerlicherweise kann es wegen eines derzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens jedoch zu erheblichen Verzögerungen kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.