Sehr
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vielen Dank für Ihre prompte Nachfrage.
Die Diakonen-Gesetze sind in allen Bundesländern ähnlich.
Neben dem 6 sem. HS-Abschluss ist auch möglich:
-Fachschule
-Anerkennungsjahr
-40 tägige Aufbauausbildung
-mit zweiter Kirchlicher Dienstprüfung
mit Anerkennung durch die ev.-FH Ludwigsburg mit dem Zugang gehobener Dienst (D1) und Zulassung Masterstudium.
Relevant ist, dass hier eine außerhochschulische bzw. berufliche Qualifikation zu 100 % anerkannt wird. Dies im Gegensatz zur KMK-Empfehlung zu max. 50%.
Kirchliche und staatliche Qualifikationen werden meist gegenseitig anerkannt.
In B-W müsste eine Absprache über die Staatskanzlei bzw. Bildungsministerium erfolgt sein.
Relevant ist, wie hat die FH-Ludwigsburg die 100%ige Anrechnung begründet.
Dies ist ein guter Maßstab für das Vorantreiben des Berliner Ampel-Koalitionsvertrag Bildung S.67: „Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“
Anlage:
765. Kirchliches Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
(Diakonen- und Diakoninnengesetz)
Vom 23. Oktober 1995
(Abl. 56 S. 520), geändert durch Kirchl. Gesetz vom 20. Juli 1999 (Abl. 59 S. 65), vom 28. März 2003 (Abl. 60 S. 263), vom 27. November 2012 (Abl. 65 S. 269, 278) und vom 22. Oktober 2013 (Abl. 66 S. 7)
und
766. Verordnung des Oberkirchenrats zur Ausführung
des Kirchlichen Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Diakone und Diakoninnen in der Evang. Landeskirche in Württemberg1,2
Vom 11. März 1997
(Abl. 57 S. 245), geändert durch Verordnung vom 12. Oktober 1999 (Abl. 58 S. 300) und vom 26. Mai 2014 (Abl. 66 S. 112, 114)
Präambel
()
I. Allgemeiner Teil
1. Grundbestimmungen
()
2. Ausbildung, Berufung und Anstellungsfähigkeit
§ 3
Ausbildungsziel und Ausbildungsgänge
()
( 3 ) Die Regelausbildung zum Diakon/zur Diakonin besteht aus der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung an der Evangelischen Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg, Hochschule für Soziale Arbeit, Religionspädagogik und Diakonie, staatlich anerkannte Fachhochschule der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, mit Sitz in Ludwigsburg.
( 4 ) Der Regelausbildung nach Absatz 3 gleichgestellt ist eine Ausbildung bei einer anderen diakonisch-missionarischen Ausbildungsstätte, die von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg anerkannt3 worden ist, nach Abschluss eines Anerkennungsjahres, das den landeskirchlichen Richtlinien entspricht, und einer beruf ()“
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schroeder
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