Diakonen-Gesetz

Diakonen-Gesetz
Berliner Ampel-Koalitionsvertrages Bildung S.67: „Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“

Gerne hätte ich Informationen zum Dokument zwischen dem B-W Innenministerium/Staatskanzlei) und der Landeskirche B-W über das Diakonen-Gesetz:
Fachschule- Anerkennungsjahr- 40 tägige Aufbauausbildung mit zweiter Staatsprüfung zur FH-Gleichwertigkeit durch die ev.-FH Ludwigsburg mit dem Zugang gehobener Dienst (D1) und Masterstudium bei einer Anrechnung von beruflichen/außerhochschulischen Qualifikationen zu 100 %.
Die Frage ist relevant, da die meisten kirchlichen und staatlichen Qualifikationen gegenseitig anerkannt werden.
Wie wird in dem Dokument die Gleichwertigkkeit fachlich begründet?
- FH-Anerkennung
- Zulassung Masterstudium

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Mai 2022
  • Frist
    29. Juni 2022
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Joachim Schroeder
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Diakonen-Geset…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
Diakonen-Gesetz [#250034]
Datum
27. Mai 2022 18:57
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Diakonen-Gesetz Berliner Ampel-Koalitionsvertrages Bildung S.67: „Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“ Gerne hätte ich Informationen zum Dokument zwischen dem B-W Innenministerium/Staatskanzlei) und der Landeskirche B-W über das Diakonen-Gesetz: Fachschule- Anerkennungsjahr- 40 tägige Aufbauausbildung mit zweiter Staatsprüfung zur FH-Gleichwertigkeit durch die ev.-FH Ludwigsburg mit dem Zugang gehobener Dienst (D1) und Masterstudium bei einer Anrechnung von beruflichen/außerhochschulischen Qualifikationen zu 100 %. Die Frage ist relevant, da die meisten kirchlichen und staatlichen Qualifikationen gegenseitig anerkannt werden. Wie wird in dem Dokument die Gleichwertigkkeit fachlich begründet? - FH-Anerkennung - Zulassung Masterstudium
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 250034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250034/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-26/24 Sehr geehrter Herr Schroeder, Ihre Anfrage vom 27. Mai 2022 haben wir erhalten. Mit Ihrem A…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Diakonen-Gesetz [#250034]
Datum
31. Mai 2022 20:07
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-26/24 Sehr geehrter Herr Schroeder, Ihre Anfrage vom 27. Mai 2022 haben wir erhalten. Mit Ihrem Antrag begehren Sie eine Einsichtnahme bzw. Informationen zu einem bestehenden "Dokument" zum Diakonen-Gesetz. Nach erster Prüfung fehlen uns für die weitere Bearbeitung konkrete Informationen. Wir bitten daher um Auskunft zu folgenden Fragen: - Um was für ein Dokument handelt es sich genau; beispielsweise Akte, Vereinbarung, Schreiben oder E-Mail? - Ist der Gegenstand des Inhaltes bekannt? - Von wem und an wen wurde diese Information gerichtet (Absender/Adressat)? - Aus welcher Zeit stammt das "Dokument"? Hiermit erhalten Sie Gelegenheit den Antrag insoweit zu präzisieren. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schroeder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre prompte Nachfrage. Die Diakonen-Gesetze sind in allen Bundeslä…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: Diakonen-Gesetz [#250034]
Datum
31. Mai 2022 23:39
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre prompte Nachfrage. Die Diakonen-Gesetze sind in allen Bundesländern ähnlich. Neben dem 6 sem. HS-Abschluss ist auch möglich: -Fachschule -Anerkennungsjahr -40 tägige Aufbauausbildung -mit zweiter Kirchlicher Dienstprüfung mit Anerkennung durch die ev.-FH Ludwigsburg mit dem Zugang gehobener Dienst (D1) und Zulassung Masterstudium. Relevant ist, dass hier eine außerhochschulische bzw. berufliche Qualifikation zu 100 % anerkannt wird. Dies im Gegensatz zur KMK-Empfehlung zu max. 50%. Kirchliche und staatliche Qualifikationen werden meist gegenseitig anerkannt. In B-W müsste eine Absprache über die Staatskanzlei bzw. Bildungsministerium erfolgt sein. Relevant ist, wie hat die FH-Ludwigsburg die 100%ige Anrechnung begründet. Dies ist ein guter Maßstab für das Vorantreiben des Berliner Ampel-Koalitionsvertrag Bildung S.67: „Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“ Anlage: 765. Kirchliches Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Diakonen- und Diakoninnengesetz) Vom 23. Oktober 1995 (Abl. 56 S. 520), geändert durch Kirchl. Gesetz vom 20. Juli 1999 (Abl. 59 S. 65), vom 28. März 2003 (Abl. 60 S. 263), vom 27. November 2012 (Abl. 65 S. 269, 278) und vom 22. Oktober 2013 (Abl. 66 S. 7) und 766. Verordnung des Oberkirchenrats zur Ausführung des Kirchlichen Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Diakone und Diakoninnen in der Evang. Landeskirche in Württemberg1,2 Vom 11. März 1997 (Abl. 57 S. 245), geändert durch Verordnung vom 12. Oktober 1999 (Abl. 58 S. 300) und vom 26. Mai 2014 (Abl. 66 S. 112, 114) Präambel () I. Allgemeiner Teil 1. Grundbestimmungen () 2. Ausbildung, Berufung und Anstellungsfähigkeit § 3 Ausbildungsziel und Ausbildungsgänge () ( 3 ) Die Regelausbildung zum Diakon/zur Diakonin besteht aus der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung an der Evangelischen Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg, Hochschule für Soziale Arbeit, Religionspädagogik und Diakonie, staatlich anerkannte Fachhochschule der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, mit Sitz in Ludwigsburg. ( 4 ) Der Regelausbildung nach Absatz 3 gleichgestellt ist eine Ausbildung bei einer anderen diakonisch-missionarischen Ausbildungsstätte, die von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg anerkannt3 worden ist, nach Abschluss eines Anerkennungsjahres, das den landeskirchlichen Richtlinien entspricht, und einer beruf ()“ Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 250034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250034/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-26/24 Sehr geehrter Herr Schroeder, vielen Dank für Ihre weiteren Erläuterungen. Leider ist es un…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Diakonen-Gesetz [#250034]
Datum
2. Juni 2022 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IM1-0221-26/24 Sehr geehrter Herr Schroeder, vielen Dank für Ihre weiteren Erläuterungen. Leider ist es uns trotzdem nicht möglich die begehrten Informationen bzw. Aufzeichnungen zu identifizieren, zu denen Sie Zugang begehren. Im Hinblick auf den Aktenbestand hier im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen bleibt uns die Art, der Umfang und der - auch zeitliche - Zusammenhang der begehrten Information immer noch unklar. Aus Ihren Ausführungen ("Staatskanzlei bzw. Bildungsministerium") müssen wir vielmehr schließen, dass Ihr Informationsbegehren an das Staatsministerium und/oder das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Kultusministerium) zu richten ist. Die entsprechenden Kontaktdaten können Sie der folgenden Übersicht entnehmen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/regierung/landesregierung/ministerien/. Insbesondere in den Geschäftsbereich des Kultusministerium fallen auch die Beziehungen des Staates zu den Kirchen. Mit freundlichen Grüßen