Diakonen-Gesetz

Diakonen-Gesetz
Berliner Ampel-Koalitionsvertrages Bildung S.67: „Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“

Gerne hätte ich Informationen zum Dokument zwischen MV (Staatsklanzlei?) und der Nordkirche über das Diakonen-Gesetz:
Fachschule- Anerkennungsjahr- 40 tägige Aufbauausbildung mit zweiter Staatsprüfung zur FH-Gleichwertigkeit durch die ev.-FH Ludwigsburg mit dem Zugang gehobener Dienst (D1) und Masterstudium bei einer Anrechnung von beruflichen/außerhochschulischen Qualifikationen zu 100 %.
Die Frage ist relevant, da die meisten Qualifikationen gegenseitig anerkannt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Mai 2022
  • Frist
    29. Juni 2022
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Joachim Schroeder
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
Diakonen-Gesetz [#249931]
Datum
26. Mai 2022 07:15
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Diakonen-Gesetz Berliner Ampel-Koalitionsvertrages Bildung S.67: „Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“ Gerne hätte ich Informationen zum Dokument zwischen MV (Staatsklanzlei?) und der Nordkirche über das Diakonen-Gesetz: Fachschule- Anerkennungsjahr- 40 tägige Aufbauausbildung mit zweiter Staatsprüfung zur FH-Gleichwertigkeit durch die ev.-FH Ludwigsburg mit dem Zugang gehobener Dienst (D1) und Masterstudium bei einer Anrechnung von beruflichen/außerhochschulischen Qualifikationen zu 100 %. Die Frage ist relevant, da die meisten Qualifikationen gegenseitig anerkannt werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 249931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249931/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Schroeder, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres unten stehenden Auskunftsantrages vom 26.05.…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: IFG-Antrag: Diakonen-Gesetz [#249931]
Datum
31. Mai 2022 11:18
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,4 KB


Sehr geehrter Herr Schroeder, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres unten stehenden Auskunftsantrages vom 26.05.2022. Ihr Antrag wurde entsprechend Ihrer Bitte an die zuständige Stelle im Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Schroeder, vielen Dank für Ihre Email vom 26. Mai 2022. Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 des Gesetze…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: IFG-Antrag: Diakonen-Gesetz [#249931]
Datum
15. Juni 2022 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schroeder, vielen Dank für Ihre Email vom 26. Mai 2022. Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V) ist ein Antrag schriftlich an eine Behörde zu stellen, bei der der Zugang auf Informationen begehrt wird. Ein schriftlicher Antrag genügt regelmäßig nur dann der entsprechenden Form, wenn dieser mit einer eigenhändigen Unterschrift beziehungsweise einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 3a Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V)) versehen ist. In Bezug auf die von Ihnen begehrten Informationen kann ich Ihnen aber schon jetzt in Aussicht stellen, dass ein solcher Antrag beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, da die begehrten Informationen hier nicht vorliegen. Bitte prüfen Sie, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antragsinteresse festhalten wollen und einen Antrag dann bitte, entsprechend der Formerfordernisse, schriftlich an unsere Behörde richten. Sollten Sie sich an weitere öffentliche Stellen wie zum Beispiel die Nordkirche selbst oder an das für Kirchenrecht zuständige Ressort der Landesregierung, das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, wenden wollen, so richten Sie bitte einen separaten Antrag an diese Stellen. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise am Ende dieser Mail! Mit freundlichen Grüßen