Dialogprozess Gas 2030 und Nationale Wasserstoffstrategie
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht der Treffen im Rahmen des sogenannten „Dialogprozess Gas 2030“ sowie Übersicht der Teilnehmer und soweit vorhanden Protokolle, Vermerke und Leitungsvorlagen für Inhalt. Alle weiteren Daten und Dokumente im Zusammenhang mit dem „Dialogprozess Gas 2030“.
Übersicht der Teilnehmer der "Wasserstoff und Energiewende - Stakeholder-Konferenz zur nationalen Wasserstoffstrategie" am 5. November 2019.
Eine Übersicht der Treffen zwischen Mitarbeitern des BMWi sowie Behördenexternen bezüglich des Handlungsrahmens Nationalen Wasserstoffstrategie seit Januar 2018 bis heute. Sowie Protokolle, Vermerke oder Leitungsvorlagen der Treffen falls vorliegend.
Sämtliche Daten und Dokumente der Korrespondenzen zwischen Mitarbeitern des BMWi und Behördenexternen bezüglich der Nationalen Wasserstoffstrategie seit Januar 2018 bis heute.
Sämtliche Entwurfsversionen, die dem finalen Dokument der Nationalen Wasserstoffstrategie vorausgegangen sind.
Eine Übersicht der Behördenexternen, denen ein Entwurf der Nationalen Wasserstoffstrategie zur Stellungnahme zugeschickt wurde.
Die Stellungnahmen, die das BMWi von Behördenexterne zu seiner Nationalen Wasserstoffstrategie erhalten hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Sie können personenbezogene Daten schwärzen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum1. Juli 2020
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4. August 2020
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