Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 die UdSSR-Republiken anerkannt und zu UdSSR selbst wurde folgende Information in Bulletin, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 146, 30. Dezember 1991, S. 1188 veröffentlicht: „Mit der in Alma Ata beschlossenen Gründung einer neuen Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hört die Sowjetunion auf zu existieren.“

Laut Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977 garantiert UdSSR durch die Zahlung der Altersrenten auf Kosten des Staates das Recht auf materielle Versorgung im Alter.

Speziell interessiert mich die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder, die den Anspruch auf die UdSSR-Rente erworben haben.

1. Wer hat ab 1992 die obengenannte UdSSR-Garantie (Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977) übernommen?

2. Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland ist zuständig bei Schwierigkeiten, die bei der Auszahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auftauchen?

3. Welche Dokumente, die die Zahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auf Kosten des Staates UdSSR regeln, hat Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, bzw. sind im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland vorhanden? Bitte schicken Sie mir diese Dokumente.

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juli 2022
  • Frist
    3. September 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesrepubli…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland [#255982]
Datum
30. Juli 2022 19:50
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 die UdSSR-Republiken anerkannt und zu UdSSR selbst wurde folgende Information in Bulletin, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 146, 30. Dezember 1991, S. 1188 veröffentlicht: „Mit der in Alma Ata beschlossenen Gründung einer neuen Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hört die Sowjetunion auf zu existieren.“ Laut Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977 garantiert UdSSR durch die Zahlung der Altersrenten auf Kosten des Staates das Recht auf materielle Versorgung im Alter. Speziell interessiert mich die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder, die den Anspruch auf die UdSSR-Rente erworben haben. 1. Wer hat ab 1992 die obengenannte UdSSR-Garantie (Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977) übernommen? 2. Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland ist zuständig bei Schwierigkeiten, die bei der Auszahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auftauchen? 3. Welche Dokumente, die die Zahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auf Kosten des Staates UdSSR regeln, hat Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, bzw. sind im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland vorhanden? Bitte schicken Sie mir diese Dokumente. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255982/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der U…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland [#255982]
Datum
17. Oktober 2022 12:16
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland“ vom 30.07.2022 (#255982) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.07.2022 (Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland); Vg. 486-2022
Datum
2. Dezember 2022 09:24
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen sein wird. Bis zum Eingang dieser Information wird die Bearbeitung zunächst ausgesetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der U…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.07.2022 (Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland); Vg. 486-2022 [#255982]
Datum
2. Dezember 2022 09:42
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland“ vom 30.07.2022 (#255982) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Ich brauche keinen rechtsmittelfähigen Bescheid, ich brauche Information. Die angefragte Information wird für die Realisierung von Rechten zwingend benötigt. Die angefragte Information hat keinen Zusammenhang mit der vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, daher überflüssig. Die Aussetzung der Bearbeitung blockiert die Realisierung von Rechten. Ich beantrage die Rücknahme der Aussetzung der Bearbeitung und die Lieferung der angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland“ [#255982]
Datum
2. Dezember 2022 09:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/255982/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage vom 30. Juli 2022 bis heute nicht bearbeitet wird. Die angefragte Information wird für die Realisierung von Rechten zwingend benötigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 255982.pdf - 2022-12-02_1-image001.jpg - 2022-12-02_1-image002.jpg Anfragenr: 255982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255982/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Dezember 2022 10:17
Status
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Dezember 2022 10:22
Status
Warte auf Antwort

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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben einen Antrag nach dem Informati…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.07.2022 (Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland); Vg. 486-2022
Datum
8. Dezember 2022 17:58
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Bei IFG-Verfahren handelt es sich um Verwaltungsverfahren, für die die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Das Verwaltungsverfahren endet regelmäßig durch einen Verwaltungsakt, bei IFG-Verfahren in der Form eines Bescheides, der erst mit seiner Bekanntgabe wirksam wird (§ 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG). Das Auswärtige Amt bescheidet Anträge nach dem IFG aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ausschließlich auf dem Postwege. Ich bitte Sie daher erneut, mir Ihre vollständige und zustellfähige Postanschrift mitzuteilen, damit ich Ihnen den Bescheid zustellen kann. Sollte mir bis zum 15. Dezember 2022 keine Mitteilung Ihrer Postanschrift vorliegen, gehe ich davon aus, dass an der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages kein Interesse mehr besteht. Ich werde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Der von Ihnen eingeschaltete Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wird von mir nach Abschluss des Verfahrens über den Sachstand informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort, die folgenden Passus enthält: "Das Auswärtige A…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.07.2022 (Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland); Vg. 486-2022 [#255982]
Datum
8. Dezember 2022 18:24
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort, die folgenden Passus enthält: "Das Auswärtige Amt bescheidet Anträge nach dem IFG aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ausschließlich auf dem Postwege." Zitat aus IFG: "§ 1 Grundsatz (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. [...] (2) [...] Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand." Ich stelle fest, dass 1. mein Recht ignoriert wird, 2. Bestimmungen des IFG ignoriert werden, 3. die Arbeit des Gesetzgebers (in Form des IFG) ignoriert wird. Ich sende Ihnen Ihre Antwort vom 08.12.2022 zurück und erwarte die Antwort auf meine Anfrage vom 30. Juli 2022 mit allen Informationen. Heute ist 08.12.2022. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255982/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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