Die Anti-Gießkanne für Hochschulen im BVerfG-Urteil 1 BvL 7/16

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Bund bzw. die Kanzlerin, die laut Grundgesetz die Richtlinien der Politik bestimmt, und Länder sind sich einig und stellen von 2021 bis 2030 Hochschulen mit 3 Wissenschaftspakten 160 Milliarden Euro sinnbildlich in einer Gießkanne zur Verfügung.
Dies konterkariert das für alle geltende demokratische Sanktions-Prinzip, welches für einen nicht unerheblichen Teil der deutschen Bevölkerung, die Obdachlosen, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 7/16 konkretisiert wurde.

Die Kanzlerin muss im internen Schriftverkehr mitgeteilt haben, dass wissenschaftliche Hochschulen, die Studenten im Sinne von 1 BvL 7/16 in der Regel nicht zu unabhängigen Erwerbstätigen macht, hart sanktioniert werden müssen.

Schlechte Hochschulen, die Arbeitsagenturen überlasten, dürfen längst nicht so viel Geld aus den 3 Wissenschaftspakten erhalten wie gute Hochschulen, deren viele erfolgreiche Absolventen das Gemeinwesen nicht belasten.

Miserable wissenschaftliche Hochschulen dürfen laut Harbarth, Masing, Paulus, Baer, Britz, Ott, Christ, Radtke sogar absolut sanktioniert werden, also vollkommen von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden, wenn weibliche Absolventen in der Regel bei der HARTZ-IV-Agentur aufschlagen und von der Agentur mit Hilfe einer 30prozentigen Existenzminimumminimierung zur Erwerbsarbeit in Erotik-Shops gezwungen werden dürfen.

Bitte übergeben Sie mir alle Dokumente, in denen Geldeinbußen-Sanktionen für schlechte Hochschulen wegen 1 BvL 7/16 verfassungsgemäß angeordnet werden musste.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bund bzw. die Kanzl…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Die Anti-Gießkanne für Hochschulen im BVerfG-Urteil 1 BvL 7/16 [#182083]
Datum
7. März 2020 09:43
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bund bzw. die Kanzlerin, die laut Grundgesetz die Richtlinien der Politik bestimmt, und Länder sind sich einig und stellen von 2021 bis 2030 Hochschulen mit 3 Wissenschaftspakten 160 Milliarden Euro sinnbildlich in einer Gießkanne zur Verfügung. Dies konterkariert das für alle geltende demokratische Sanktions-Prinzip, welches für einen nicht unerheblichen Teil der deutschen Bevölkerung, die Obdachlosen, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 7/16 konkretisiert wurde. Die Kanzlerin muss im internen Schriftverkehr mitgeteilt haben, dass wissenschaftliche Hochschulen, die Studenten im Sinne von 1 BvL 7/16 in der Regel nicht zu unabhängigen Erwerbstätigen macht, hart sanktioniert werden müssen. Schlechte Hochschulen, die Arbeitsagenturen überlasten, dürfen längst nicht so viel Geld aus den 3 Wissenschaftspakten erhalten wie gute Hochschulen, deren viele erfolgreiche Absolventen das Gemeinwesen nicht belasten. Miserable wissenschaftliche Hochschulen dürfen laut Harbarth, Masing, Paulus, Baer, Britz, Ott, Christ, Radtke sogar absolut sanktioniert werden, also vollkommen von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden, wenn weibliche Absolventen in der Regel bei der HARTZ-IV-Agentur aufschlagen und von der Agentur mit Hilfe einer 30prozentigen Existenzminimumminimierung zur Erwerbsarbeit in Erotik-Shops gezwungen werden dürfen. Bitte übergeben Sie mir alle Dokumente, in denen Geldeinbußen-Sanktionen für schlechte Hochschulen wegen 1 BvL 7/16 verfassungsgemäß angeordnet werden musste.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182083
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 051 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Die Anti-Gießkanne für Hochschulen im BVerfG-Urteil 1 BvL 7/16 [#182083]
Datum
10. März 2020 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 051 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag vom 7. März 2020 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Antwort entnehme ich, dass Sie mir keine Dokumente postalisch schicken wollen,…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Die Anti-Gießkanne für Hochschulen im BVerfG-Urteil 1 BvL 7/16 [#182083]
Datum
10. März 2020 17:45
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Antwort entnehme ich, dass Sie mir keine Dokumente postalisch schicken wollen, trotzdem meine Adresse haben wollen. Das ist interessant. Anfragenr: 182083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182083
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2020/NA 051 Sehr geehrteAntragsteller/in um Rechtssicherheit über den Zugang des…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Die Anti-Gießkanne für Hochschulen im BVerfG-Urteil 1 BvL 7/16 [#182083]
Datum
13. März 2020 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2020/NA 051 Sehr geehrteAntragsteller/in um Rechtssicherheit über den Zugang des vom Bundeskanzleramt zu erstellenden IFG-Bescheides zu haben, übersendet das Bundeskanzleramt seine Bescheide ausschließlich per Postzustellungsurkunde. Ich bitte daher letztmalig um Angabe einer Postanschrift. Diese ist für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages zwingend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich verzichte nicht auf meinen Wohnadresse-Datenschutz, um einen negativen Bescheid …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Die Anti-Gießkanne für Hochschulen im BVerfG-Urteil 1 BvL 7/16 [#182083]
Datum
13. März 2020 09:15
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich verzichte nicht auf meinen Wohnadresse-Datenschutz, um einen negativen Bescheid zu erhalten, in dem nur eine Rechnung enthalten ist. Ich bedanke mich für die Information zwischen ihren Zeilen. Die Kanzlerin wollte erwerbsfähige Arbeitslose (bis zu 100%) sanktionieren aber will erzkonservative unflexible Massenarbeitslosigkeit-Verursacher, die Teil ihres Elite-Clubs sind und in ihren Elfenbeintürmen nicht von Arbeitsmarktsänderungen gestört werden wollen bzw. MINT-Hochschulkurse nicht an die 214.000 offenen MINT-Stellen anpassen wollen, nicht sanktionieren. Ich kann diese Anfrage nun schließen. Anfragenr: 182083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182083