Die Außenpolitik Deutschlands

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Anfrage die sich auf die Sicherheitslage in allen Ländern, in denen Deutsche Soldaten stationiert sind bezieht, um für mich eine Einschätzung der Notwendigkeit der Einsätze (voran gegangener Ereignisse) zu finden.

Dazu wären auch konkrete Beispiele von aktuellen Einsatzplänen erforderlich, die entsprechende Rückschlüsse zulassen, natürlich ohne personenbezogene Daten und Hinweise.

Sollten dazu keine Informationen verfügbar sein, bitte ich Sie um Hinweise an welcher Stelle konkretere Informationen zu finden sind.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
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Jonas Mayer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine Anfrage die sich auf die Sicherheitslage…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jonas Mayer
Betreff
Die Außenpolitik Deutschlands [#49512]
Datum
24. Januar 2019 17:25
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine Anfrage die sich auf die Sicherheitslage in allen Ländern, in denen Deutsche Soldaten stationiert sind bezieht, um für mich eine Einschätzung der Notwendigkeit der Einsätze (voran gegangener Ereignisse) zu finden. Dazu wären auch konkrete Beispiele von aktuellen Einsatzplänen erforderlich, die entsprechende Rückschlüsse zulassen, natürlich ohne personenbezogene Daten und Hinweise. Sollten dazu keine Informationen verfügbar sein, bitte ich Sie um Hinweise an welcher Stelle konkretere Informationen zu finden sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Jonas Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jonas Mayer << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrter Herr Mayer, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Au…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10021360] Die Außenpolitik Deutschlands [#49512]
Datum
29. Januar 2019 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrter Herr Mayer, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Für die Frage, in welchen Ländern deutsche Soldaten im Einsatz sind, sollten Sie sich das hierfür zuständige Bundesministerium der Verteidigung wenden: https://www.bmvg.de/de Hinsichtlich unserer Einschätzung der Sicherheitslage in einzelnen Ländern verweisen wir auf unsere umfangreichen und stets aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise: https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reis… Wir hoffen, Ihnen hiermit etwas weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen