Die Ausländer Behörde lehnt den Antrag mangels Sachbescheinigungs Interesse ab

Mein Gesuch auf Ausstellung meiner Staatsangehörigkeit und deren urkundlichen Ausstellung wird abgelehnt, mangels
SachbescheinigungsInteresse.
Wie muss ich mein SachbescheinigungsInteresse formulieren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Kosten dieser Information:
    25,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mein Gesuch auf Aus…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die Ausländer Behörde lehnt den Antrag mangels Sachbescheinigungs Interesse ab [#201814]
Datum
27. Oktober 2020 18:44
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mein Gesuch auf Ausstellung meiner Staatsangehörigkeit und deren urkundlichen Ausstellung wird abgelehnt, mangels SachbescheinigungsInteresse. Wie muss ich mein SachbescheinigungsInteresse formulieren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201814/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Unbekannt Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist über FragdenStaat.de ohne individuelle…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
201028, , WG: Die Ausländer Behörde lehnt den Antrag mangels Sachbescheinigungs Interesse ab [#201814]
Datum
28. Oktober 2020 09:29
Status
Warte auf Antwort
Az: GI5-12017/1#1 - Unbekannt Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist über FragdenStaat.de ohne individuelle E-Mail Adresse und Postanschrift eingegangen. Da FragdenStaat.de in beiden Richtungen automatisiert die Kommunikationsinhalte verändert, sieht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) dieses Portal nicht als E-Mail Provider an und reagiert nur auf individuelle Anfragen, wenn zumindest auf Nachfrage eine individuelle E-Mail Adresse, im Fall von möglichen Gebühren und Auslagen auch eine Postanschrift angegeben wird. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), da nicht nach in Akten gespeicherten Informationen gefragt, sondern eine inhaltliche Sachauskunft begehrt wird. Ihr Schreiben würde daher bei Mitteilung mindestens einer individuellen E-Mail Adresse als Bürgerschreiben bewertet und beantwortet, nicht jedoch als IFG-Antrag beschieden. Folgendes kann ich Ihnen mitteilen: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) kann Ihnen bei Ihrem Anliegen ohnehin nicht in der erhofften Weise weiterhelfen, da das BMI für die Anerkennung der Staatsangehörigkeit oder für eine Einbürgerung nicht zuständig ist. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass die Erteilung von Rechtsauskünften oder die Unterstützung in Angelegenheiten der individuellen Rechtsberatung nicht zu den Aufgaben eines Ministeriums gehört. Die Rechtsberatung ist Aufgabe von Rechtsanwälten, Notaren und anderer, dazu besonders befugter Personen und Stellen. Darüber hinaus ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zwar zuständig für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen zum Aufenthaltsrecht, der Vollzug obliegt jedoch - für im Ausland lebende Personen den deutschen Auslandsvertretungen - für im Bundesgebiet lebende Personen den Ausländerbehörden. Ich wünsche Ihnen alles Gute, und dass Sie gesund durch diese außergewöhnlichen Zeiten kommen. Mit freundlichen Grüßen