Die Benutzung von Skype und etwaigen Kommunikationsmedien als schulische Leistungserhebungshilfe

Meine Anfrage ist, inwiefern Skype und etwaige Kommunikationsmedien als schulische Leistungserhebungshilfen genutzt werden dürfen. Wie die Nutzungsbedingungen von beispielsweise Skype, eine solche Benutzung erlauben/billigen. Inwiefern hat ein Schüler gegen Online-Leistungserhebungen, in Bezug auf die DSGVO --> E-Mail-Angabe bei neuem Skype-Account, möglicher Lizenzbetrug in den Nutzungsbedingungen von Skype, GG Art 13 Abs. 1, ein Anrecht auf Verweigerung einer solchen Leistungserhebung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Niklas Sandhagen
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
Niklas Sandhagen
Betreff
Die Benutzung von Skype und etwaigen Kommunikationsmedien als schulische Leistungserhebungshilfe [#185923]
Datum
4. Mai 2020 00:28
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage ist, inwiefern Skype und etwaige Kommunikationsmedien als schulische Leistungserhebungshilfen genutzt werden dürfen. Wie die Nutzungsbedingungen von beispielsweise Skype, eine solche Benutzung erlauben/billigen. Inwiefern hat ein Schüler gegen Online-Leistungserhebungen, in Bezug auf die DSGVO --> E-Mail-Angabe bei neuem Skype-Account, möglicher Lizenzbetrug in den Nutzungsbedingungen von Skype, GG Art 13 Abs. 1, ein Anrecht auf Verweigerung einer solchen Leistungserhebung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Niklas Sandhagen Anfragenr: 185923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185923 Postanschrift Niklas Sandhagen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Niklas Sandhagen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!