Die Benutzung von Skype und etwaigen Kommunikationsmedien als schulische Leistungserhebungshilfe
Meine Anfrage ist, inwiefern Skype und etwaige Kommunikationsmedien als schulische Leistungserhebungshilfen genutzt werden dürfen. Wie die Nutzungsbedingungen von beispielsweise Skype, eine solche Benutzung erlauben/billigen. Inwiefern hat ein Schüler gegen Online-Leistungserhebungen, in Bezug auf die DSGVO --> E-Mail-Angabe bei neuem Skype-Account, möglicher Lizenzbetrug in den Nutzungsbedingungen von Skype, GG Art 13 Abs. 1, ein Anrecht auf Verweigerung einer solchen Leistungserhebung.
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Datum4. Mai 2020
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6. Juni 2020
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