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Die Bundesregierung und der Artenschutz in den Meeren

was plant die Bundesregierung für den Artenschutz in unseren Meeren (Nord- und Ostsee) sowie in den Ozeanen bzw. welche Vorhaben wurden bereits umgesetzt? Sind zum Beispiel Kooperationen mit NGOs oder anderen Umweltschutzgruppen auf nationaler oder internationaler Ebene (Bsp. Europäische Union) geplant? Wenn ja mit welchen Organisationen? Und wie gedenkt die Bundesregierung die Durchsetzung von nationalem und internationalem Gesetz z.B. bei der Wahrung der Meeresschutzgebiete zu gewährleisten? Insbesondere in Hinblick auf die kommerzielle Fischerei? (Stichwort: Shark Finning)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
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Lucas Lieberenz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: was plant die Bun…
An Bundesamt für Naturschutz Details
Von
Lucas Lieberenz
Betreff
Die Bundesregierung und der Artenschutz in den Meeren [#262538]
Datum
6. November 2022 04:44
An
Bundesamt für Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
was plant die Bundesregierung für den Artenschutz in unseren Meeren (Nord- und Ostsee) sowie in den Ozeanen bzw. welche Vorhaben wurden bereits umgesetzt? Sind zum Beispiel Kooperationen mit NGOs oder anderen Umweltschutzgruppen auf nationaler oder internationaler Ebene (Bsp. Europäische Union) geplant? Wenn ja mit welchen Organisationen? Und wie gedenkt die Bundesregierung die Durchsetzung von nationalem und internationalem Gesetz z.B. bei der Wahrung der Meeresschutzgebiete zu gewährleisten? Insbesondere in Hinblick auf die kommerzielle Fischerei? (Stichwort: Shark Finning)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lucas Lieberenz Anfragenr: 262538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262538/ Postanschrift Lucas Lieberenz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lucas Lieberenz
Bundesamt für Naturschutz
Sehr geehrter Herr Lieberenz, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vom 6. Nov 2022…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Die Bundesregierung und der Artenschutz in den Meeren [#262538]
Datum
7. November 2022 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lieberenz, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vom 6. Nov 2022. Hiermit bestätigen wir Ihnen deren Eingang. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Naturschutz
Sehr geehrter Herr Lieberenz, Ihre Fragen lassen sich wie folgt beantworten: Was plant die Bundesregierung für den…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Die Bundesregierung und der Artenschutz in den Meeren [#262538]
Datum
7. Dezember 2022 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lieberenz, Ihre Fragen lassen sich wie folgt beantworten: Was plant die Bundesregierung für den Artenschutz in unseren Meeren (Nord- und Ostsee) sowie in den Ozeanen bzw. welche Vorhaben wurden bereits umgesetzt? Im Juli 2022 hat der Deutsche Bundestag mit einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 45 d) die Erstellung und Umsetzung nationaler Artenhilfsprogramme in das Gesetz aufgenommen. Diese Aufgabe wurde gesetzlich dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) übertragen. Insbesondere sollen damit durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffene Arten einschließlich derer Lebensstätten dauerhaft geschützt werden. Damit soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützt werden. Mit den Artenhilfsprogrammen sollen die Bestände der Arten regional und deutschlandweit in einen besseren oder guten Erhaltungszustand gebracht werden. Dabei geht es sowohl um Arten auf dem Meer und an Land. Der Schwerpunkt der Aktivitäten wird in Deutschland liegen, aber es spielen auch die Gefährdungen von betroffenen Vogel- und Fledermausarten auf den Zugwegen und im Überwinterungsquartier eine Rolle. Welche Arten konkret in den Blick genommen werden und welche Maßnahmen ergriffen werden, wird derzeit noch erarbeitet[1] ( #_ftn1) . Im Rahmen des nationalen Artenhilfsprogramms gemäß § 45 d BNatSchG plant u. a. das BfN Abteilung Meeresnaturschutz derzeit folgende Projekte.: - „OWP-Vogelzug“: Auswirkungen des Offshore-Windkraftausbaus auf Vogelzug in Nord- & Ostsee, Vermeidungs- und Artenhilfsmaßnahmen - „BatAccess“: Bewertungsgrundlage und Minderungsmaßnahmen für Fledermausschutz an Offshore-Windenergieanlagen - „SKATE“: Wiederherstellung der Bestände heimischer Rochenarten in der Nordsee: Machbarkeit und Integration in Schutzgebietsmaßnahmen (SKATE: Restoration of endangered SKate species in the German Bight – Defining Approaches Towards population Enhancement) - Artenhilfsprogramm für Knorpelfische (insbesondere Rochen und Wanderfischarten wie Störe und Nordseeschnäpel). Es sollen u.a. bestandsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden (Aufzucht und Besatz, mit anschließendem Erfolgs-Monitoring). - Artenhilfsprogramm mit dem Ziel der Entwicklung und Anwendung alternativer Fangmethoden, die Beifänge geschützter Arten und negative Auswirkungen auf den Meeresboden verhindern. Im internationalen Bereich engagieren sich auch BMUV und BfN sehr stark bei den Themen Meeresnaturschutz und mariner Biodiversitätsschutz. So setzt sich die BReg zum Beispiel für eine starke Verankerung des Meeresschutzes im Post-2020 Global Biodiversity Framework (post-2020 GBF) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) ein, welcher derzeit verhandelt wird (CBD COP 15, Dezember 2022). Darüber hinaus engagiert sich BMUV und BfN bei der Ausarbeitung eines ambitionierten Umsetzungsabkommens zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen Biodiversität jenseits nationaler Jurisdiktion (BBNJ-Prozess) im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UN-SRÜ) und dessen baldiger Verabschiedung. Auch ist BfN in den verschiedenen regionalen Übereinkommen und Verträgen, wie HELCOM (Schutz der Ostsee), OSPAR (Schutz des Nordost-Atlantiks), Arktischer Rat, CCAMLR (Schutz der Biodiversität der Antarktis), aktiv und setzt sich dort für einen effektiven Schutz der marinen Ökosysteme und ihrer Biodiversität ein. Bisherige Forschungsprojekte zu den Auswirkungen des Baus und Betriebs von Offshore-Windparks auf die Meeresnatur und -umwelt haben bereits weitreichende Erkenntnisse gebracht und zu zahlreichen Bewertungen und Empfehlungen geführt. Dies gilt insbesondere für Ergebnisse zu den Auswirkungen von Unterwasserschall auf Meeressäugetiere beim Bau von Windenergieanlagen und mögliche Schallschutzmaßnahmen, für den Lebensraumverlust von Seevögeln durch Windparks und den sie versorgenden Schiffsverkehr sowie für Barrierewirkungen und Kollisionsrisiken für Zugvögel. In diesem Kontext sind beispielsweise das Positionspapier zum Seetaucherhabitatverlust[2] ( #_ftn2) und das Schallschutzkonzept[3] ( #_ftn3) (Konzept für den Schutz der Schweinswale vor Schallbelastungen bei der Errichtung von Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee) entwickelt und veröffentlicht worden. Zur Umsetzung einer ökosystemgerechten Fischerei fördert das BfN seit mehreren Jahren Forschungsvorhaben zur Entwicklung technischer Alternativen zu Stellnetzen (z.B. Fischfallen, Ponton-Hebereusen) mit dem Ziel den Beifang von geschützten Arten insbesondere Seevögeln und marinen Säugetieren in der Stellnetzfischerei zu verhindern. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt ist die Entwicklung modifizierter Stellnetze, die durch die Verbesserung ihrer akustischen Wahrnehmbarkeit mit Hilfe von Acrylperlen den Beifang von Schweinswalen verhindern sollen. Im Rahmen von OSPAR wurde zum Beispiel mit der starken Unterstützung und durch Initiativen des BMUV und BfN ein Netzwerk von Meeresschutzgebieten in Gebieten jenseits nationaler Jurisdiktion geschaffen. So wurde beispielsweise vor kurzem (2022) das NACES MPA (North Atlantic Current and Evlanov Sea basin MPA) von OSPAR zum verbesserten Schutz der Meeresumwelt des Atlantiks ausgewiesen, das ca. die Größe von Frankreich (kontinental) hat. Zum Schutz der Schweinswale ist am 25.02.2022 die Verordnung (EU) 2022/303 hinsichtlich der „Maßnahmen zur Verringerung der unbeabsichtigten Fänge der in der Ostsee lebenden Population des Ostsee-Schweinswals (Phocoena phocoena)“ in Kraft getreten. Die Verordnung enthält Maßnahmen zur Regulierung der Stellnetzfischerei in Schutzgebieten der Ostsee. In den deutschen betroffenen Schutzgebieten („Pommersche-Bucht-Rönnebank“ in der Ausschließlichen Wirtschaftszone sowie „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ im Küstenmeer) ist die Stellnetzfischerei zukünftig vom 01. November bis 31. Januar eines jeden Jahres verboten. Sind zum Beispiel Kooperationen mit NGOs oder anderen Umweltschutzgruppen auf nationaler oder internationaler Ebene (Bsp. Europäische Union) geplant? Auf nationaler Ebene bestehen derzeit bspw. Kooperationen in Form von Forschungsprojekten mit dem NABU zum Fledermausschutz (z.B. aktuelles REFOPLAN-Projekt Batmobil, geplantes AHP-Projekt BatAccess) und im Zusammenhang mit mariner Raumordnung (MeerRaum) und Renaturierung des Wattenmeeres (WATTRenature). Wenn ja mit welchen Organisationen? Aktuell arbeitet das BfN im Meeresnaturschutz mit den folgenden Naturschutzverbänden direkt über Projekte zusammen: NABU Bundesverband, NABU MV und WWF Deutschland. Und wie gedenkt die Bundesregierung die Durchsetzung von nationalem und internationalem Gesetz z.B. bei der Wahrung der Meeresschutzgebiete zu gewährleisten? Insbesondere in Hinblick auf die kommerzielle Fischerei? (Stichwort: Shark Finning) Die Überwachung gesetzlicher Vorgaben für Meeresschutzgebiete im Küstenmeer obliegt den jeweiligen Küstenbundesländern, in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) obliegt sie dem Bund. Abwehr und Vermeidung sowie ggf. Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Verbote der Schutzgebietsverordnungen (s. u. a. § 8 NSGPBRV) werden über die jeweiligen Managementpläne (z. B. MP NSGPBR Maßnahme 7.2) festgelegt oder vereinbart. Für die Umsetzung der Managementpläne der Schutzgebiete in der AWZ ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zuständig, welches bei der Umsetzung entweder die für die jeweiligen Nutzungen zuständigen Fachbehörden beteiligt bzw. von diesen an Umsetzungen beteiligt wird. Das Überwachungskonzept ist in der Entwicklung und bedarf der Billigung durch die zuständigen Ressorts. Die Überwachung der kommerziellen Fischerei obliegt gemäß Seefischereigesetz (SeeFischG) in der AWZ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die nach § 2 Absatz 6 SeeFischG bei der Überwachung der Schutzgebiete das BfN beteiligt und die Ergebnisse dem BfN übermittelt. Der Erlass von Regelungen der kommerziellen Fischerei obliegt gemäß Gemeinsamer Fischereipolitik (GFP) der EU Kommission, welche diese durch einen delegierten Rechtsakt erlässt. Derzeit gibt es solche Regelungen nur für die Ostsee (EU-Verordnung 2022/303). Durch sie wird in den Meeresschutzgebieten NSG „Pommersche Bucht – Rönnebank“ in der AWZ sowie „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern die Stellnetzfischerei vom 01.11. bis zum 31.01. eines jeden Jahres in den Schutzgebieten geschlossen. Internationale Abkommen werden national aufgegriffen und umgesetzt. So werden zum Beispiel die Beschlüsse des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) in der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung (NBS) als Handlungsgrundlage für nationale Aktivitäten aufgenommen, was unter anderem auch Meeresschutzgebiete umfasst. Die Fischerei zählt zu den menschlichen Aktivitäten mit den erheblichsten negativen Auswirkungen auf das marine Ökosystem. Die Bundesregierung bemüht sich seit vielen Jahren um die Implementierung von Maßnahmen zur Regulierung der kommerziellen Fischerei in den Meeresschutzgebieten der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) um den Erhalt und die Wiederherstellung der marinen Biodiversität zu gewährleisten. Dieser Prozess ist sehr langwierig, da Maßnahmen in diesen Gebieten im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) gemäß Artikel 11 und 18 umgesetzt werden müssen. Das sogenannte Finning, also lebenden Haien die Flossen abzuschneiden, ist seit dem 12. Juni 2013 mit in Kraft treten der Verordnung (EU) Nr. 605/2013 vollständig in europäischen Gewässern verboten. Für zahlreiche Haiarten gilt zusätzlich ein generelles Fangverbot. Die EU und Deutschland setzen sich auf internationaler Ebene, insbesondere in den regionalen Fischereiorganisationen, weiter nachdrücklich für ein umfassendes Finning-Verbot ein. Auf der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES COP19), die vom 14. bis 25. November 2022 in Panama tagte, wurden erstmals rund 100 Hai- und Rochenarten unter internationalen Schutz gestellt. Besonders hervorzuheben ist die Unterschutzstellung zahlreicher für die Fischerei relevanter Arten wie die Requiemhaie (Carcharhinidae), darunter der stark befischte Blauhai, Hammerhaie (Sphyrnidae) und Gitarrenrochen (Rhinobatidae). [1] ( #_ftnref1) https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/artenhilfsprogramme [2] ( #_ftnref2) https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Artenschutz/ seetaucher_positionspapier_bf.pdf ( https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Artenschutz/%20seetaucher_positionspapier_bf.pdf) [3] ( #_ftnref3) https://www.bfn.de/sites/default/files/2022-03/Schallschutzkonzept_Schweinswale_bf.pdf Mit freundlichen Grüßen