Die Entwicklung der Obdachlosikeit in Deutschland mit der Einführung von Harz IV

Die Zunahme der Obdachlosigkeit seit der Einführung von Harz IV wird in den Print- und TV-Medien immer wieder thematisiert. Die Vorhaltung von Notschlafstätten ist eine kommunale Aufgabe.
Aus diesen Grund kann eine statistische Erfassung vorausgesetzt werden.

Seit der Einführung von Harz IV werden Menschen in die Obdachlosigkeit und in den Suizid getrieben.
Bitte übersenden sie mir Statistiken oder benennen sie die Quellen für weitergehende Recherchen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Dezember 2013
  • Frist
    1. Februar 2014
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zunahme der …
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
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Betreff
Die Entwicklung der Obdachlosikeit in Deutschland mit der Einführung von Harz IV [#5228]
Datum
31. Dezember 2013 17:55
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zunahme der Obdachlosigkeit seit der Einführung von Harz IV wird in den Print- und TV-Medien immer wieder thematisiert. Die Vorhaltung von Notschlafstätten ist eine kommunale Aufgabe. Aus diesen Grund kann eine statistische Erfassung vorausgesetzt werden. Seit der Einführung von Harz IV werden Menschen in die Obdachlosigkeit und in den Suizid getrieben. Bitte übersenden sie mir Statistiken oder benennen sie die Quellen für weitergehende Recherchen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Die Entwicklung der Obdachlosikeit in Deu…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Die Entwicklung der Obdachlosikeit in Deutschland mit der Einführung von Harz IV [#5228]
Datum
10. Mai 2014 13:52
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Die Entwicklung der Obdachlosikeit in Deutschland mit der Einführung von Harz IV" vom 31.12.2013 (#5228) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 99 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihre E-Mail vom 13.05.2014 Sehr geehrter Herr Antr…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihre E-Mail vom 13.05.2014
Datum
14. Mai 2014 14:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre E-Mail vom 13. Mai 2014 nach dem Stand Ihres Antrages auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 31. Dezember 2013 wurde an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergeleitet. Ihr Antrag auf Auskunft war im Bundesministerium für Arbeit und Soziales bislang jedoch nicht bekannt. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass Ihre Anfrage bisher nicht beantwortet worden ist. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift bzw. Ihrer persönlichen E‑Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihre E-Mail vom 13.05.2014 [#5228] Sehr geehr…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihre E-Mail vom 13.05.2014 [#5228]
Datum
14. Mai 2014 23:56
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in
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AW: AW: Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihre E-Mail vom 13.05.2014 [#5228] Sehr ge…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihre E-Mail vom 13.05.2014 [#5228]
Datum
15. Mai 2014 00:00
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Die Entwicklung der Obdachlosikeit in Deutschland mit der Einführung von Harz IV" vom 31.12.2013 (#5228) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 103 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihre E-Mail vom 15.05.2014 Sehr geehrter Herr Antr…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihre E-Mail vom 15.05.2014
Datum
16. Mai 2014 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre E-Mail vom 15. Mai 2014 00:00:01 Uhr enthält leider nicht die erbetene Postanschrift bzw. persönliche E‑Mail-Adresse, da diese entweder von Ihnen nicht angegeben wurde oder vom Internetportal „FragdenStaat.de“ entfernt worden ist. Daher ist mir nur eine formlose Beantwortung Ihrer Informationsbitte möglich. Meine Antwort ist jedoch inhaltlich vollständig und abschließend. Zu Ihrer Informationsanfrage kann ich Ihnen dementsprechend Folgendes mitteilen: Die Bundesregierung führt keine Statistik zur Zahl der wohnungslosen Personen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. veröffentlicht jedoch regelmäßig Schätzungen zur Entwicklung der Wohnungslosigkeit in Deutschland. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihre E-Mail vom 15.05.2014 [#5228] Sehr geehr…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihre E-Mail vom 15.05.2014 [#5228]
Datum
17. Mai 2014 18:33
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Die von ihnen gesendetet Antwort war nicht ganz vollständig. Denn der 2 Teil meiner Frage wurde weder beantwortet noch ein hinweis darauf gegeben. Gern wiederhol ich nochmals meine Frage und hoffe auf einen baldige Antwort. ...Seit der Einführung von Harz IV werden Menschen in die Obdachlosigkeit und in den Suizid getrieben. Bitte übersenden sie mir Statistiken oder benennen sie die Quellen für weitergehende Recherchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in

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Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihre E-Mail vom 17.05.2014 Sehr geehrter Herr Antr…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihre E-Mail vom 17.05.2014
Datum
20. Mai 2014 09:24
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegen keine Informationen zur Anzahl von Suiziden seit der Einführung von Hartz IV vor. Mit freundlichen Grüßen