Die Gesamtschuldnerschaft im RBStV - Frage zur Gleichstufigkeit der Schuldner zum Gläubiger
Die Verbraucherzentrale Hamburg teilte mir mit, dass bei einer gesamtschuldnerischen Wohnungsinhaberkonstellation von mehreren Personen mit Ermäßigungstatbestand und einem Vollzahler sich der Rundfunkbeitrag im Innenverhältnis folgendermaßen aufteilt:
Die Personen mit Ermäßigungstatbestand teilen sich einen im §4 (2) RBStV erwähnten Drittelbeitrag und der Vollzahler hat die Differenz zum vollen Rundfunkbeitrag (aktuell 17,50 Euro) zu tragen.
Die Schuldverteilung ist also: 2/3 für den Vollzahler und - bei angenommenen 2 ermäßigte Personen jeweils 1/6 des Gesamtschuldbetrags.
Im RBStV §4 (2) ist festgelegt, dass sich der Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 auf Antrag für natürliche
Personen mit bestimmten Voraussetzungen auf ein Drittel ermäßigt.
Natürliche Personen sind keine Personengruppen, daher kann ich nicht nachvollziehen, wie die oben genannte Berechnung mit dem RBStV vereinbar ist.
Nach der Regelung des RBStV müssten, bei der oben angenommenen Konstellation jeder der drei Wohnungsinhaber 1/3 des Beitrags im Innenverhältnis zu tragen haben.
Die Behörde für Kultur und Medien hatte der Hamburgischen Bürgerschaft bestätigt, dass sie die Gesamtschuldnerschaft des Rundfunkbeitrags als Normierung mit Bundes- und Verfassungsrecht für vereinbar hält.
Die Normierung der Gesamtschuld verlangt nach einer Gleichstufigkeit der einzelnen Gesamtschuldner. Her wird jedoch eine privilegierte untergeordnete Schuldnergruppe gebildet, die sich einen ermäßigten Beitrag teilt. Dementsprechend wird die andere Seite benachteiligt.
Verstösst die genannte Praxis der Gesamtschuldberechnung nicht schon gegen den RBStV selbst?
Falls nicht, bitte ich Sie, mir die rechtlichen Grundlagen bzw. den Gesetzestext dafür zu nennen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. Oktober 2017
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7. November 2017
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Die Gesamtschuldnerschaft im RBStV - Frage zur Gleichstufigkeit der Schuldner zum Gläubiger [#24850]
- Datum
- 5. Oktober 2017 01:50
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- Behörde für Kultur und Medien
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- fragdenstaat #24850
- Datum
- 10. Oktober 2017 14:10
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- AW: fragdenstaat #24850 [#24850]
- Datum
- 10. Oktober 2017 14:29
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- Automatische Antwort: Die Gesamtschuldnerschaft im RBStV - Frage zur Gleichstufigkeit der Schuldner zum Gläubiger [#24850]
- Datum
- 7. November 2017 01:01
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Die Gesamtschuldnerschaft im RBStV - Frage zur Gleichstufigkeit der Schuldner zum Gläubiger [#24850]
- Datum
- 7. November 2017 01:05
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- AW: Die Gesamtschuldnerschaft im RBStV - Frage zur Gleichstufigkeit der Schuldner zum Gläubiger [#24850]
- Datum
- 13. November 2017 12:32
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- AW: AW: Die Gesamtschuldnerschaft im RBStV - Frage zur Gleichstufigkeit der Schuldner zum Gläubiger [#24850]
- Datum
- 13. November 2017 14:54
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- AW: AW: AW: Die Gesamtschuldnerschaft im RBStV - Frage zur Gleichstufigkeit der Schuldner zum Gläubiger [#24850]
- Datum
- 21. Januar 2018 12:14
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- WG: AW: AW: Die Gesamtschuldnerschaft im RBStV - Frage zur Gleichstufigkeit der Schuldner zum Gläubiger [#24850]
- Datum
- 23. Januar 2018 13:56
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Die Gesamtschuldnerschaft im RBStV - Frage zur Gleichstufigkeit der Schuldner zum Gläubiger [#24850]
- Datum
- 23. Januar 2018 21:29
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- Ihre Anfrage vom 23. Januar 2018
- Datum
- 13. Februar 2018 16:20
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- AW: Ihre Anfrage vom 23. Januar 2018 [#24850]
- Datum
- 13. Februar 2018 22:09
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- AW: AW: Ihre Anfrage vom 23. Januar 2018 [#24850]
- Datum
- 19. Juni 2018 13:04
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Erinnerung: Die Gesamtschuldnerschaft im RBStV - Frage zur Gleichstufigkeit der Schuldner zum Gläubiger [#24850]
- Datum
- 7. September 2018 12:57
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Vermittlung bei Anfrage „Die Gesamtschuldnerschaft im RBStV - Frage zur Gleichstufigkeit der Schuldner zum Gläubiger“ [#24850] [#24850]
- Datum
- 7. März 2019 13:35
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- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- Betreff versteckt
- Datum
- 8. März 2019 17:21
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Die Gesamtschuldnerschaft im RBStV - Frage zur Gleichstufigkeit der Schuldner zum Gläubiger“ [#24850] [#24850]
- Datum
- 3. Mai 2019 09:24
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