Die Immobilie, Willy-Brandt-Platz, in 59174 Kamen, die von der Stadt käuflich erworben wurde.

Anfrage an: Noch nicht bekannt

das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Fachausschusses.
Warum wurde die Immobilie von der Stadt Kamen gekauft?
Was hat die Stadt Kamen damit in Zukunft vor?

Behörde benötigt

  • Datum
    15. Oktober 2017
  • Frist
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Peter Schimanski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Protokoll de…
Von
Peter Schimanski
Betreff
Die Immobilie, Willy-Brandt-Platz, in 59174 Kamen, die von der Stadt käuflich erworben wurde. [#24916]
Datum
15. Oktober 2017 12:59
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Fachausschusses. Warum wurde die Immobilie von der Stadt Kamen gekauft? Was hat die Stadt Kamen damit in Zukunft vor?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Peter Schimanski <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Schimanski << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Schimanski

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