Die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen?

zufällig bin ich über die Information in https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-gegen-privatperson-2021-03-03-DE-1109.php gestolpert, in der berichtet wird, Sie haben eine Privatperson wegen der Nutzung unverschlüsselter Email zu 200€ Strafe verdonnert. Haben Sie auch die Stadt Magedburg verdonnert, weil sie keine Verschlüsselung anbot bzw. erzwungen hat? Sachsen-Anhalt ist mir in meinem Test https://blog.lindenberg.one/EmailsicherheitOffentlicheEinrichtungen besonders negativ aufgefallen, weil Transportverschlüsselung nicht konsequent angeboten wird und nach meinem Verständnis damit nicht nur gegen Artikel 32 DSGVO sondern auch gegen das Fernmeldegeheimnis in TTDSG §3 verstoßen wird. Hängt man hier die kleinen und lässt die großen laufen?

Fragen nach dem IFG: hat der Landesbeauftragte seine Behörden auf Verschlüsselung von Emails kontrolliert und Schritte nach Artikel 57 + 58 DSGVO eingeleitet, um sichere Emailkommunikation zu ermöglichen? Mir ist bewusst dass im öffentlichen Bereich keine Strafen verhängt werden, aber die Durchsetzung der DSGVO ist meines Wissens trotzdem Ihre Pflicht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    6. April 2022
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Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: z…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen? [#242425]
Datum
4. März 2022 09:33
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zufällig bin ich über die Information in https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-gegen-privatperson-2021-03-03-DE-1109.php gestolpert, in der berichtet wird, Sie haben eine Privatperson wegen der Nutzung unverschlüsselter Email zu 200€ Strafe verdonnert. Haben Sie auch die Stadt Magedburg verdonnert, weil sie keine Verschlüsselung anbot bzw. erzwungen hat? Sachsen-Anhalt ist mir in meinem Test https://blog.lindenberg.one/EmailsicherheitOffentlicheEinrichtungen besonders negativ aufgefallen, weil Transportverschlüsselung nicht konsequent angeboten wird und nach meinem Verständnis damit nicht nur gegen Artikel 32 DSGVO sondern auch gegen das Fernmeldegeheimnis in TTDSG §3 verstoßen wird. Hängt man hier die kleinen und lässt die großen laufen? Fragen nach dem IFG: hat der Landesbeauftragte seine Behörden auf Verschlüsselung von Emails kontrolliert und Schritte nach Artikel 57 + 58 DSGVO eingeleitet, um sichere Emailkommunikation zu ermöglichen? Mir ist bewusst dass im öffentlichen Bereich keine Strafen verhängt werden, aber die Durchsetzung der DSGVO ist meines Wissens trotzdem Ihre Pflicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 242425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242425/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IZG LSA Az.: 1.21-02092-2 Sehr geehrter Herr Lindenberg, das anlieg…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IZG LSA
Datum
16. März 2022 10:32
Status
Warte auf Antwort
Az.: 1.21-02092-2 Sehr geehrter Herr Lindenberg, das anliegende Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IZG LSA Az.: 1.21-02092-2 Sehr geehrter Herr Lindenberg, das anlieg…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IZG LSA
Datum
11. Mai 2022 11:23
Status
Warte auf Antwort
Az.: 1.21-02092-2 Sehr geehrter Herr Lindenberg, das anliegende Schreiben nebst Anlage übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IZG LSA [#242425] Sehr << Anrede >> ich kenne die Ori…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IZG LSA [#242425]
Datum
11. Mai 2022 14:43
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich kenne die Orientierungshilfe sehr gut und habe mich damit auf meinem Blog auseinandergesetzt, u.a. in dem bereits in meiner Anfrage genannten Artikel https://blog.lindenberg.one/EmailsicherheitOffentlicheEinrichtungen, aber auch in https://blog.lindenberg.one/Emailverschlusselung und https://blog.lindenberg.one/AufsichtOhneOrientierung. Was ich Ihrem Schreiben leider nicht entnehmen kann ist, wieso eine Strafe geben einen Bürger/Betroffenen verhängt wird, aber nicht gegen den Verantwortlichen, die Stadt Magdeburg, vorgegangen wird. Ich weiß dass im öffentlichen Bereich wegen $43 III keine Strafen verhängt werden, aber den Betroffenen zu bestrafen statt die Behörde aufzufordern, Verschlüsselung zu ermöglichen - das grenzt in meinen Augen an Rechtsbeugung. Welche Aktivitäten haben Sie bzw. der Landesbeauftragte denn unternommen, damit Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt qualifizierte Transportverschlüsselung anbieten? (Den Rechtstext erspare ich mir, finden Sie in der Anfrage). Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 242425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242425/
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
IZG-Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben sende ich Ihnen zur Kenntnis und weiteren Bearbei…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
IZG-Antrag
Datum
27. Mai 2022 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben sende ich Ihnen zur Kenntnis und weiteren Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: IZG-Antrag [#242425] Sehr << Anrede >> das beantwortet meine Frage wieder nicht vollständig. Ich …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: IZG-Antrag [#242425]
Datum
27. Mai 2022 10:15
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das beantwortet meine Frage wieder nicht vollständig. Ich hatte Sie gefragt "Welche Aktivitäten haben Sie bzw. der Landesbeauftragte denn unternommen, damit Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt qualifizierte Transportverschlüsselung anbieten?" In §8 wird nur Verschlüsselung gefordert, ohne qalifizierte Transportverschlüsselung - die man sinnvollerweise mit RFC 7672 oder BSI TR03108-1 gleichsetzt - zu erwähnen. Im schlechtesten Fall kommt eine Gemeinde auf die Idee, einen PGP-Schlüssel zu veröffentlichen. Was empfehlen oder erwarten Sie denn dann als Umsetzung? Und was will der Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt selbst umsetzen, der nach § 1 Abs 3 Nr. 2 ausgenommen ist? Der kann ja bisher auch nicht verschlüsseln und darf das dann weiterhin? Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 242425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242425/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>