Die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen?
zufällig bin ich über die Information in https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-gegen-privatperson-2021-03-03-DE-1109.php gestolpert, in der berichtet wird, Sie haben eine Privatperson wegen der Nutzung unverschlüsselter Email zu 200€ Strafe verdonnert. Haben Sie auch die Stadt Magedburg verdonnert, weil sie keine Verschlüsselung anbot bzw. erzwungen hat? Sachsen-Anhalt ist mir in meinem Test https://blog.lindenberg.one/EmailsicherheitOffentlicheEinrichtungen besonders negativ aufgefallen, weil Transportverschlüsselung nicht konsequent angeboten wird und nach meinem Verständnis damit nicht nur gegen Artikel 32 DSGVO sondern auch gegen das Fernmeldegeheimnis in TTDSG §3 verstoßen wird. Hängt man hier die kleinen und lässt die großen laufen?
Fragen nach dem IFG: hat der Landesbeauftragte seine Behörden auf Verschlüsselung von Emails kontrolliert und Schritte nach Artikel 57 + 58 DSGVO eingeleitet, um sichere Emailkommunikation zu ermöglichen? Mir ist bewusst dass im öffentlichen Bereich keine Strafen verhängt werden, aber die Durchsetzung der DSGVO ist meines Wissens trotzdem Ihre Pflicht.
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. März 2022
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6. April 2022
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