Die Listen/Dateien des automatisierter Abgleich mit dem Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der Neueingänge beimn Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
1.Die Übersicht/Listen/Dateien des automatisierter Abgleich mit dem Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der Neueingänge beim Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(wenn nicht durch 1. schon beantwortet)
2. Eine Übersicht/Auflistung der Unterrichtungen vom Bürgerbeauftragten an den Petitionsausschuss....
- nach § 8 Gesetz zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz PetBüG M-V)
Vom 5. April 1995 (GVOBl. M-V S. 190)
a) sobald er mit einer Eingabe befasst ist, die ihm nicht vom Petitionsausschuss zugeleitet worden ist,
b) wenn er von einer sachlichen Prüfung der Eingabe absieht (§ 2),
c) sofern eine Angelegenheit im Sinne von § 7 Abs.1 einvernehmlich erledigt wurde; hierbei teilt er die Erledigungsart mit,
d) sofern die Landesregierung oder die der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Verwaltung ihrer Pflicht aus § 3 gegenüber dem Bürgerbeauftragten nicht nachkommen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. März 2014
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26. April 2014
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