Die Listenstreichung des Films Man-Eater (Der Menschenfresser)

die Listenstreichung des Films Man-Eater (Der Menschenfresser), der Film wurde im August 2022 von der Liste gestrichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Listenstreich…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
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Betreff
Die Listenstreichung des Films Man-Eater (Der Menschenfresser) [#259592]
Datum
24. September 2022 10:35
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Listenstreichung des Films Man-Eater (Der Menschenfresser), der Film wurde im August 2022 von der Liste gestrichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259592/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich korrigiere: Der Film wurde mit Entscheidung vom 19.07.2022 von der Liste gestr…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
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Betreff
AW: Die Listenstreichung des Films Man-Eater (Der Menschenfresser) [#259592]
Datum
24. September 2022 10:39
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich korrigiere: Der Film wurde mit Entscheidung vom 19.07.2022 von der Liste gestrichen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259592/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die Listenstreichung des Films Man-Eater (Der …
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
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Betreff
AW: Die Listenstreichung des Films Man-Eater (Der Menschenfresser) [#259592]
Datum
2. November 2022 16:44
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die Listenstreichung des Films Man-Eater (Der Menschenfresser)“ vom 24.09.2022 (#259592) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die Listenstreichung des Films Man-Eater (Der …
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
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Betreff
AW: Die Listenstreichung des Films Man-Eater (Der Menschenfresser) [#259592]
Datum
6. Dezember 2022 22:28
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die Listenstreichung des Films Man-Eater (Der Menschenfresser)“ vom 24.09.2022 (#259592) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrte(r) AP, im Anhang finden Sie die gewünschte Entscheidung. Ein Wort noch in eigener Sache: Wir haben …
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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Die Listenstreichung des Films Man-Eater (Der Menschenfresser) [#259592]
Datum
7. Dezember 2022 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) AP, im Anhang finden Sie die gewünschte Entscheidung. Ein Wort noch in eigener Sache: Wir haben aktuell 34 offene Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz. 118 Anträge sind seit dem 1.1.2022 bereits bearbeitet worden, viele davon sehr umfangreich mit erheblichem Arbeitsaufwand. Zum Vergleich: In den Vorjahren gab es (bis 2020) zwischen 10 und 35 Anträge pro Jahr; das hat sich erst 2021 deutlich gesteigert. Wir gehen strikt nach Eingangsdatum vor und können Verzögerungen aktuell nicht vermeiden. Mit freundlichen Grüßen