die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Kreisstadt Bergheim zum Rettungsdienst mit dem Rhein-Erft-Kreis

die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Kreisstadt Bergheim zum Rettungsdienst mit dem Rhein-Erft-Kreis (Erstfassung und ggf. folgende
Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2018
  • Frist
    3. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Kreisstadt Bergheim zum Rettungsdienst mit dem Rhein-Erft-Kreis [#31389]
Datum
30. Juni 2018 18:52
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Kreisstadt Bergheim zum Rettungsdienst mit dem Rhein-Erft-Kreis (Erstfassung und ggf. folgende Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Erftkreis und der Stadt Be…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Betreff
Antw: Wtrlt: die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Kreisstadt Bergheim zum Rettungsdienst mit dem Rhein-Erft-Kreis [#31389]
Datum
9. Juli 2018 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Erftkreis und der Stadt Bergheim vom 29.12.1977 übersende ich Ihnen entsprechend Ihres Antrages vom 01.07.2018 zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Bemühungen ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antr…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Kreisstadt Bergheim zum Rettungsdienst mit dem Rhein-Erft-Kreis [#31389]
Datum
10. Juli 2018 18:02
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Bemühungen ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>