die Rechte der ausländischen Journalisten registrierten sich als Mitglieder der deutschen Presse (Gewerkschaften)

Anfrage an Behörde:: Der Berliner Kommissar für Datenschutz und Informationsfreiheit

(Englisch die erste Sprache. Entschuldigung für eventuelle Fehler.):

Informationen über die Rechte der ausländischen Journalisten registrierten sich als Mitglieder der deutschen Presse (Gewerkschaften) Informationen zu ersuchen, aus allen Commonwealth-Organisationen, mit Hilfe der deutschen LPG

in Englisch: Any information as to the rights of foreign journalists who are registered as members of German press unions, to request information from Commonwealth organisations using the German LPG (die Landespressegesetze (LPG)).

Ergebnis der Anfrage

What I learned was that:

for rights of foreign journalists registered as members of the German Press: I think I misinterpreted the answer originally.
The answer seems to be that unless a journalist is in Berlin, they cannot apply to the (Berlin) freedom of information act, Berlin. Not sure if this is correct.

(my summary, 2019 - katrina wood)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2016
  • Frist
    27. August 2016
  • 0 Follower:innen
Katrina Wood (freelance journalist / writer)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Katrina Wood (freelance journalist / writer)
Betreff
die Rechte der ausländischen Journalisten registrierten sich als Mitglieder der deutschen Presse (Gewerkschaften) [#17379]
Datum
26. Juli 2016 06:01
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfrage an Behörde:: Der Berliner Kommissar für Datenschutz und Informationsfreiheit (Englisch die erste Sprache. Entschuldigung für eventuelle Fehler.): Informationen über die Rechte der ausländischen Journalisten registrierten sich als Mitglieder der deutschen Presse (Gewerkschaften) Informationen zu ersuchen, aus allen Commonwealth-Organisationen, mit Hilfe der deutschen LPG in Englisch: Any information as to the rights of foreign journalists who are registered as members of German press unions, to request information from Commonwealth organisations using the German LPG (die Landespressegesetze (LPG)).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Katrina Wood <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Katrina Wood << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Katrina Wood (freelance journalist / writer)
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Ihre E-Mail vom 26. Juli 2016 Sehr geehrte Fra…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Ihre E-Mail vom 26. Juli 2016
Datum
27. Juli 2016 12:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Wood, ihrem o. g. Antrag auf Aktenauskunft entsprechende Informationen sind bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht vorhanden. Der Antrag wäre daher abzulehnen, jedoch liegt uns Ihre Postanschrift nicht vor. Sollten Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass sich Ihr Auskunftsbegehren damit erledigt hat. Ungeachtet dessen können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Das Auskunftsrecht der Presse nach § 4 Abs. 1 Berliner Pressegesetz (PresseG) hängt weder von einer Mitgliedschaft des jeweiligen Journalisten bzw. der jeweiligen Journalistin in einem Verband oder einer Gewerkschaft ab, noch von dessen bzw. deren Staatsangehörigkeit. Gleichwohl kann das PresseG nur Behörden des Landes Berlin zur Auskunft verpflichten. Uns sind daher keine Konstellationen bekannt, in denen Commonwealth-Organisationen nach dem PresseG zur Auskunft verpflichtet sein könnten. Entsprechendes dürfte auch für die Pressegesetze der anderen Bundesländer gelten. Mit freundlichen Grüßen
Katrina Wood (freelance journalist / writer)
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Katrina Wood (freelance journalist / writer)
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Juli 2016 11:26
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Ihre E-Mail vom 28. Juli 2016 Sehr geehrte Fra…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Ihre E-Mail vom 28. Juli 2016
Datum
29. August 2016 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wood, wir kommen zurück auf Ihre o. g. E-Mail. Soweit es Informationen zu den Auskunftsansprüchen nach dem IFG gegenüber Commonwealth-Organisationen betrifft, gelten die Ausführungen in unserer E-Mail vom 27. Juli 2016 entsprechend. Das IFG gilt nur gegenüber den in § 2 IFG genannten öffentlichen Stellen des Landes Berlin, mithin nicht gegenüber Commonwealth-Organisationen. Daher sind bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) keine entsprechenden Informationen vorhanden. Soweit es die Historie bzw. die Vorfahren der genannten Person(en) betrifft, sind bei der BlnBDI schon mangels entsprechender Zuständigkeit keine Informationen vorhanden. Da uns auch keine andere Stelle des Landes Berlin bekannt ist, die über die begehrten Informationen verfügt, können wir den Antrag auch leider nicht nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG an die zuständige Stelle weiterleiten. Wir können Ihnen in dieser Angelegenheit daher leider nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Katrina Wood (freelance journalist / writer)
AW: Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Ihre E-Mail vom 28. Juli 2016 [#17379] Seh…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Katrina Wood (freelance journalist / writer)
Betreff
AW: Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Ihre E-Mail vom 28. Juli 2016 [#17379]
Datum
26. September 2019 07:12
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ...re. Anfragenr: 17379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Hallo << Anrede >> Mit freundlichen Grüßen Katrina Wood Anfragenr: 17379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. September 2019 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen

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Katrina Wood (freelance journalist / writer)
AW: Your E-Mail [#17379] Sehr geehrte<< Anrede >> Hello ...re. Anfragenr: 17379 I think this particul…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Katrina Wood (freelance journalist / writer)
Betreff
AW: Your E-Mail [#17379]
Datum
27. September 2019 10:42
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Hello ...re. Anfragenr: 17379 I think this particular message was not correct for me to ask. It is not relevant to the question I started to ask about rights of foreign journalists. So, I wondered if this particular message (not all, just this one: ...re. Anfragenr: 17379) can be removed ? (I see it has been already temporarily removed actually as I requested it to be, so thankyou) - I think it could also be seen to be a bit defamatory also - my question about the people in Sydney and Auckland, that is. I think I should not have requested it, and I do apologise. The rest of the message is relevant to the topic, and the original question I asked. I hope this clarifies my request. regards, Katrina Wood ... Mit freundlichen Grüßen Katrina Wood Anfragenr: 17379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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