Die standardisierten Fahrtüchtigkeitstests

Sehr geehrte Damen und Herren / *

Bitte senden Sie mir folgendes zu:
-Die Maßnahmen der standardisierten Fahrtüchtigkeitstests.
-Anzahl der geschulten und zertifizierten SFT ́ler Beamte/Beamtin/*
-Muster Protokoll des standardisierten Fahrtüchtigkeitstests
-Anzahl der durchgeführten Test im Jahre 2019/2020
-Auf welcher Rechtsgrundöage werden diese Tests durchgeführt?

Personenbezogene Informationen können geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
Stefan Schröder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
Stefan Schröder
Betreff
Die standardisierten Fahrtüchtigkeitstests [#207270]
Datum
26. Dezember 2020 22:10
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren / * Bitte senden Sie mir folgendes zu: -Die Maßnahmen der standardisierten Fahrtüchtigkeitstests. -Anzahl der geschulten und zertifizierten SFT ́ler Beamte/Beamtin/* -Muster Protokoll des standardisierten Fahrtüchtigkeitstests -Anzahl der durchgeführten Test im Jahre 2019/2020 -Auf welcher Rechtsgrundöage werden diese Tests durchgeführt? Personenbezogene Informationen können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Schröder Anfragenr: 207270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207270/
Mit freundlichen Grüßen Stefan Schröder
Stefan Schröder
Sehr geehrte << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Die standardisierten Fahrtüchtigkeitste…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
Stefan Schröder
Betreff
AW: Die standardisierten Fahrtüchtigkeitstests [#207270]
Datum
30. Januar 2021 15:43
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Die standardisierten Fahrtüchtigkeitstests“ vom 26.12.2020 (#207270) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Schröder Anfragenr: 207270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207270/
Stefan Schröder
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Die standardisierten Fahrtüchtigkeitstests“ vom…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
Stefan Schröder
Betreff
AW: Die standardisierten Fahrtüchtigkeitstests [#207270]
Datum
20. März 2021 10:48
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Die standardisierten Fahrtüchtigkeitstests“ vom 26.12.2020 (#207270) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Schröder Anfragenr: 207270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207270/
Stefan Schröder
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Die standardisierten Fahrtüchtigkeitstests“ [#207270]
Datum
10. April 2021 13:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/207270/ Trotz Erinnerung an die abgelaufene Frist hat die entsprechende Behörde mein Schreiben noch nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Schröder Anhänge: - 207270.pdf Anfragenr: 207270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207270/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 26.12.2020 [#207270] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) A…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 26.12.2020 [#207270]
Datum
14. Mai 2021 15:47
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 26.12.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-3253/21 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Schröder hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu in Zusammenhang mit standardisierten Fahrtüchtigkeitstests stehenden Informationen über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/die-standardisierten-fahrtuchtigkeitstests/<https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-softwarelizenzen-1/>) gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerungen ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schröder
Sehr << Anrede >> ich bitte erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Die standardisierten Fahrtüchtigkeitstests“ [#207270]
Datum
21. August 2021 23:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/207270/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Schröder Anhänge: - 207270.pdf Anfragenr: 207270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207270/
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