Die Umsetzung des Bildungspakets im Märkischen Kreis
Mit dem Bildungspaket bemühte sich das Bundesministerium für Arbeit und Familie der Unterversorgung von Geringverdienern abzuhelfen und die Auflagen des Bundesverfassungsgericht nach der Sicherung eines soziokulturellen Existenzminimums nachzukommen.
Sozialverbände kritisierten den Lösungsansatz von Anfang an als bürokratisches Monster.
Mit Abschluss des Jahres 2012 müssten erste Auswertungen vorliegen, ob und in welcher Höhe die Leistungen überhaupt die Leistungsberechtigten erreicht haben..
1. Wie hoch ist die Zahl der Anspruchsberechtigten Kinder im Märkischen Kreis insgesamt und welche Anspruchssumme wurde errechnet?
2. Wie viele Bedarfsgemeinschaften/Familien haben von Gesetzes wegen Ansprüche?
3. Wie viel Leistungen wurden abgerufen? (Zahl der Anträge, Zahl der Leistungsberechtigten, Summe der Leistungen)?
4. Wie hoch ist der ermittelte Verwaltungsaufwand der Kommunen und wie viele Gelder wurden für die Verwaltung abgerufen?
5. Was geschieht mit den nicht abgerufenen Leistungen?
6. Wie verteilen sich die vorgenannten Zahlen auf die einzelnen Kommunen?
7. Wie verteilen sich die vorgenannten Zahlen auf die einzelnen Behörden (Jobcenter, Grundsicherung, Kindergeldkasse etc.)?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum15. Januar 2013
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16. Februar 2013
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