Die Umsetzung des Bildungspakets im Märkischen Kreis

Mit dem Bildungspaket bemühte sich das Bundesministerium für Arbeit und Familie der Unterversorgung von Geringverdienern abzuhelfen und die Auflagen des Bundesverfassungsgericht nach der Sicherung eines soziokulturellen Existenzminimums nachzukommen.
Sozialverbände kritisierten den Lösungsansatz von Anfang an als bürokratisches Monster.

Mit Abschluss des Jahres 2012 müssten erste Auswertungen vorliegen, ob und in welcher Höhe die Leistungen überhaupt die Leistungsberechtigten erreicht haben..

1. Wie hoch ist die Zahl der Anspruchsberechtigten Kinder im Märkischen Kreis insgesamt und welche Anspruchssumme wurde errechnet?
2. Wie viele Bedarfsgemeinschaften/Familien haben von Gesetzes wegen Ansprüche?
3. Wie viel Leistungen wurden abgerufen? (Zahl der Anträge, Zahl der Leistungsberechtigten, Summe der Leistungen)?
4. Wie hoch ist der ermittelte Verwaltungsaufwand der Kommunen und wie viele Gelder wurden für die Verwaltung abgerufen?
5. Was geschieht mit den nicht abgerufenen Leistungen?
6. Wie verteilen sich die vorgenannten Zahlen auf die einzelnen Kommunen?
7. Wie verteilen sich die vorgenannten Zahlen auf die einzelnen Behörden (Jobcenter, Grundsicherung, Kindergeldkasse etc.)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2013
  • Frist
    16. Februar 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Lüdenscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die Umsetzung des Bildungspakets im Märkischen Kreis
Datum
15. Januar 2013 08:46
An
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit dem Bildungspaket bemühte sich das Bundesministerium für Arbeit und Familie der Unterversorgung von Geringverdienern abzuhelfen und die Auflagen des Bundesverfassungsgericht nach der Sicherung eines soziokulturellen Existenzminimums nachzukommen. Sozialverbände kritisierten den Lösungsansatz von Anfang an als bürokratisches Monster. Mit Abschluss des Jahres 2012 müssten erste Auswertungen vorliegen, ob und in welcher Höhe die Leistungen überhaupt die Leistungsberechtigten erreicht haben.. 1. Wie hoch ist die Zahl der Anspruchsberechtigten Kinder im Märkischen Kreis insgesamt und welche Anspruchssumme wurde errechnet? 2. Wie viele Bedarfsgemeinschaften/Familien haben von Gesetzes wegen Ansprüche? 3. Wie viel Leistungen wurden abgerufen? (Zahl der Anträge, Zahl der Leistungsberechtigten, Summe der Leistungen)? 4. Wie hoch ist der ermittelte Verwaltungsaufwand der Kommunen und wie viele Gelder wurden für die Verwaltung abgerufen? 5. Was geschieht mit den nicht abgerufenen Leistungen? 6. Wie verteilen sich die vorgenannten Zahlen auf die einzelnen Kommunen? 7. Wie verteilen sich die vorgenannten Zahlen auf die einzelnen Behörden (Jobcenter, Grundsicherung, Kindergeldkasse etc.)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Die Umsetzung des Bildungspakets im Märki…
An Kommunalverwaltung Lüdenscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Die Umsetzung des Bildungspakets im Märkischen Kreis
Datum
23. Februar 2013 16:02
An
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Die Umsetzung des Bildungspakets im Märkischen Kreis" vom 15.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer nachstehenden mail. Ich habe di…
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff
WG: Die Umsetzung des Bildungspakets im Märkischen Kreis
Datum
13. März 2013 08:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer nachstehenden mail. Ich habe diese mit gleicher Post an den Märkischen Kreis als zuständige Stelle weitergeleitet. Ich empfehle Ihnen, sich künftig in dieser Angelegenheit direkt an den Märkischen Kreis zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Karl-Heinz Burghof Stadt Lüdenscheid Stabsstelle Soziale Hilfen
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage wurde mir von der Stadt Lüdenscheid weitergeleitet. Ich werde I…
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff
Die Umsetzung des Bildungspakets im Märkischen Kreis
Datum
18. März 2013 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage wurde mir von der Stadt Lüdenscheid weitergeleitet. Ich werde Ihnen die notwendigen Informationen zusammentragen und zeitnah zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag Claudia Lüttig Märkischer Kreis Fachdienst Soziales Koordination Bildungs- und Teilhabepaket Bismarckstr. 17 58762 Altena Tel.: 02352/9667226 Fax: 02352/966887226 e-mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.maerkischer-kreis.de
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Umsetzung des Bildungspaketes im Märkischen Kreis Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anbei übersende ich Ihnen …
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff
Umsetzung des Bildungspaketes im Märkischen Kreis
Datum
10. April 2013 07:35
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
94,6 KB
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anbei übersende ich Ihnen die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.03.2013. Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Laqua Frau Laqua Märkischer Kreis Fachdienst Soziales Bismarckstr. 17 58762 Altena Telefon: 02352/966-7122 Fax: 02352/966-7169 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.maerkischer-kreis.de
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.03.2013 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, in meinem Schreiben vom 10.04.2013 …
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff
Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.03.2013
Datum
16. April 2013 12:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, in meinem Schreiben vom 10.04.2013 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass die von Ihnen gewünschten Informationen vom Jobcenter erteilt werden. Nach Rücksprache mit Frau Schulte vom Jobcenter möchte ich Sie bitten, Ihre Anfragen direkt an Frau Schulte zu richten. Sie ist dann gerne bereit, die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag Claudia Lüttig Märkischer Kreis Fachdienst Soziales Koordination Bildungs- und Teilhabepaket Bismarckstr. 17 58762 Altena Tel.: 02352/9667226 Fax: 02352/966887226 e-mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.maerkischer-kreis.de

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Rückruf: Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.03.2013 Lüttig Claudia möchte die Nachricht "Beantwortung Ihrer An…
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff
Rückruf: Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.03.2013
Datum
16. April 2013 16:36
Status
Warte auf Antwort
Lüttig Claudia möchte die Nachricht "Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.03.2013" zurückrufen.