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Die Unionsbürgerschaft

Anfrage an: Auswärtiges Amt

"Durch die Unionsbürgerschaft entsteht zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Union andererseits ein besonders enges Rechte- und Pflichtenverhältnis."

Durch welchen EU-Dokument (Bescheinigung) bescheinigt EU, dass ein bestimmter Mensch die Unionsbürgerschaft besitzt und somit ein besonders enges Rechte- und Pflichtenverhältnis zur EU hat? Welche Dokumente werden zu diesem Zweck von EU ausgegeben? EU-Bescheinigung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: "D…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die Unionsbürgerschaft [#170398]
Datum
14. November 2019 16:39
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Durch die Unionsbürgerschaft entsteht zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Union andererseits ein besonders enges Rechte- und Pflichtenverhältnis." Durch welchen EU-Dokument (Bescheinigung) bescheinigt EU, dass ein bestimmter Mensch die Unionsbürgerschaft besitzt und somit ein besonders enges Rechte- und Pflichtenverhältnis zur EU hat? Welche Dokumente werden zu diesem Zweck von EU ausgegeben? EU-Bescheinigung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürger…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10107331] Die Unionsbürgerschaft [#170398]
Datum
19. November 2019 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Die Unionsbürgerschaft wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht, Art. 17 EGV eingeführt. Alle Bürger und Bürgerinnen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind zugleich Unionsbürger/innen. Die Unionsbürgerschaft ersetzt die nationale Staatsbürgerschaft nicht, sondern ergänzt sie. Wenn Sie also Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der EU sind weißen Sie dies durch ein Ausweisdokument (z.B Reisepass) des Staates nach, dessen Staatangehörigkeit Sie besitzen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Verbindungsbüro des Europäischen Parlament: www.europarl.europa.eu/portal/de Mit freundlichen Grüßen
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