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Die Unionsbürgerschaft

"Durch die Unionsbürgerschaft entsteht zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Union andererseits ein besonders enges Rechte- und Pflichtenverhältnis."

Durch welchen EU-Dokument (Bescheinigung) bescheinigt EU, dass ein bestimmter Mensch die Unionsbürgerschaft besitzt und somit ein besonders enges Rechte- und Pflichtenverhältnis zur EU hat? Welche Dokumente werden zu diesem Zweck von EU ausgegeben? EU-Bescheinigung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte<Information-entfernt> auf Basis der Vero…
An Europäisches Parlament Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die Unionsbürgerschaft [#170654]
Datum
19. November 2019 14:47
An
Europäisches Parlament
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte<Information-entfernt> auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
"Durch die Unionsbürgerschaft entsteht zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Union andererseits ein besonders enges Rechte- und Pflichtenverhältnis." Durch welchen EU-Dokument (Bescheinigung) bescheinigt EU, dass ein bestimmter Mensch die Unionsbürgerschaft besitzt und somit ein besonders enges Rechte- und Pflichtenverhältnis zur EU hat? Welche Dokumente werden zu diesem Zweck von EU ausgegeben? EU-Bescheinigung?
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäisches Parlament
A 14718 Empfangsbestätigung Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Nachricht ist beim Europäischen Parla…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A 14718 Empfangsbestätigung
Datum
20. November 2019 18:31
Status
Warte auf Antwort
image001.png
8,8 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Nachricht ist beim Europäischen Parlament eingegangen und wurde am 19.11.2019 mit dem Zeichen A (2019) 14718 registriert. Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bearbeitet. Im Einklang mit der genannten Verordnung wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab der Registrierung Ihrer Anfrage bearbeitet. Ihre personenbezogenen Angaben werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)2018/1725 vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Bei Zweifeln bezüglich Ihrer Identität behält sich das Europäische Parlament das Recht vor, um die Übermittlung weiterer Angaben zu ersuchen. Bitte beachten Sie außerdem, dass alle personenbezogenen Daten, die Sie uns durch die Nutzung der Website FragDenStaat zur Verfügung stellen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können und auf dieser privaten Website.e Internet. für die breite Öffentlichkeit sichtbar sind. Das Europäische Parlament kann für eine solche Offenlegung nicht verantwortlich gemacht werden. Wenn Sie dem Parlament personenbezogene Daten direkt mitteilen müssen und eine öffentliche Bekanntgabe vermeiden möchten, können Sie dies von Ihrer privaten E-Mail-Adresse aus unter Verwendung der folgenden funktionalen Postfachadresse tun: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen,

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Europäisches Parlament
A 14718 EM/de Sehr geehrte<Information-entfernt> Gemäß Artikel 9 des Vertrags über die Europäische Union (…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A 14718 EM/de
Datum
3. Dezember 2019 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,8 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> Gemäß Artikel 9 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, Unionsbürger. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht. In der Anlage finden Sie einige Dokumente, die Ihre Fragen beantworten : - 29.01.2019 : Bericht über die Umsetzung der Bestimmungen des Vertrags über die Unionsbürgerschaft (2018/2111(INI)) https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2019-0041_DE.html - Februar 2019 : Überprüfung der Umsetzung besonderer Bestimmungen des Vertrags https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ATAG/2019/633173/EPRS_ATA(2019)633173_DE.pdf - Die Unionsbürgerschaft (Europäisches Parlament Verbindungsbüro in Deutschland) https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europa-und-europawahlen/die-unionsbürgerschaft Auf dieser Grundlage betrachtet das Parlament Ihre Anfrage als beantwortet und den Vorgang als abgeschlossen. Bitte zögern Sie nicht, sich wieder an uns zu wenden, falls Sie eine neue Frage zu spezifischen Dokumenten des Europäischen Parlamentes haben. Mit freundlichen Grüßen,
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