Die Verteilung der Prämie für Corona Helden für die freien Kita Träger in Berlin.

Das Land Berlin hat am 05.05.2020 beschlossen [1], dass nicht nur Landesbeschäftigte eine Prämie, sondern auch freie Träger bekommen. Bitte übersenden oder veröffentlichen Sie eine Verteilung der Mittel an die Träger, um Transparenz für die Öffentlichkeit herzustellen.

Sollte es so eine Liste schon geben, würde ich mich über ein Hinweis freuen.

Vielen Dank für Ihre Mühe in dieser besonderen Zeit. Bleiben Sie Gesund.

[1 ]https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6161797-958092-praemie-fuer-coronahelden-beschlossen.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die Verteilung der Prämie für Corona Helden für die freien Kita Träger in Berlin. [#189695]
Datum
24. Juni 2020 20:40
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Land Berlin hat am 05.05.2020 beschlossen [1], dass nicht nur Landesbeschäftigte eine Prämie, sondern auch freie Träger bekommen. Bitte übersenden oder veröffentlichen Sie eine Verteilung der Mittel an die Träger, um Transparenz für die Öffentlichkeit herzustellen. Sollte es so eine Liste schon geben, würde ich mich über ein Hinweis freuen. Vielen Dank für Ihre Mühe in dieser besonderen Zeit. Bleiben Sie Gesund. [1 ]https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6161797-958092-praemie-fuer-coronahelden-beschlossen.html
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189695/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Finanzen
Verteilung der Prämie für Corona Helden Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass d…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
Verteilung der Prämie für Corona Helden
Datum
16. Juli 2020 08:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass der Senat beschlossen hat, aufgrund der besonderen Belastung und gesundheitlichen Risiken für bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Corona-Krise Leistungsprämien zu gewähren. Hierunter fallen beispielsweise auch die beim Land Berlin in den Bereichen Kita und Hort Beschäftigten. Aufgrund der Tatsache, dass in der Notbetreuung in Kitas und Horten dieselben Tätigkeiten auch von freien Trägern wahrgenommen werden, wird das Land Berlin die Trägerorganisationen bei der Prämiengewährung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell angemessen unterstützen. Zur Verteilung dieser die Träger unterstützenden Mittel laufen derzeit noch die abschließenden Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und den die Träger vertretenen Verbände. Mit einem endgültigen Ergebnis ist voraussichtlich erst Anfang September 2020 zu rechnen. Selbstverständlich wird dieses Ergebnis dann auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Mit freundlichen Grüßen