Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge.

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge.

Hierzu heißt es auf der Website der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/den-digitalen-staat-im-blick-1549432):
"Hauptthema war das E-Government und der Digitale Staat. Die Expertinnen und Experten haben dabei konkrete Vorschläge zur digitalen Modernisierung und zu einem Kulturwandel in der Verwaltung vorgelegt."

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Dezember 2018
  • Frist
    11. Januar 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vom Digitalr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge. [#35117]
Datum
10. Dezember 2018 02:01
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge. Hierzu heißt es auf der Website der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/den-digitalen-staat-im-blick-1549432): "Hauptthema war das E-Government und der Digitale Staat. Die Expertinnen und Experten haben dabei konkrete Vorschläge zur digitalen Modernisierung und zu einem Kulturwandel in der Verwaltung vorgelegt."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018/NA 143 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge. [#35117]
Datum
11. Dezember 2018 08:46
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018/NA 143 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10. Dezember 2018 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie bitten um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift, weil diese …
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge. [#35117]
Datum
12. Dezember 2018 02:33
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie bitten um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift, weil diese "für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich" sei. Soweit ich weiß, gilt dieses Erfordernis aber nicht immer, sondern aufgrund der Abwägung mit §1 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich nur, wenn es zur Bekanntgabe mit einer belastenden Rechtswirkung (z. B. (Teil-)Ablehnung oder Kostenfestsetzung) kommt. Ist diese Auffassung aus Ihrer Sicht korrekt? Ist es richtig, wenn ich Ihre obige Aussage so verstehe, dass Sie das Verfahren jetzt schon so weit abgeschlossen haben, dass Sie wissen, dass Sie mit einer belastenden Rechtswirkung bescheiden werden? Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundeskanzleramt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie erneut um An…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge. [#35117]
Datum
20. Dezember 2018 13:01
Status
Warte auf Antwort

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie erneut um Angabe einer zustellfähigen Postanschrift. Denn wenngleich Sie als Antragsteller die Art des Informationszugangs selbst wählen dürfen (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG), steht die Form der Auskunftserteilung im Ermessen der Behörde (vgl. § 7 Abs. 3 S. 1 IFG). Um Rechtssicherheit über den Zugang des vom Bundeskanzleramt zu erstellenden IFG-Bescheides zu haben, übersendet das Bundeskanzleramt seine Bescheide ausschließlich per Postzustellungsurkunde. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Wenn ich mich in Ihre Lage versetze, kann ich na…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: WG: Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge. [#35117]
Datum
20. Dezember 2018 15:40
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Wenn ich mich in Ihre Lage versetze, kann ich nachvollziehen, warum Sie meine Adresse gerne haben könnten und dafür die "Rechtssicherheit" ins Felde führen. Z.B. sollen Menschen ohne Adresse aufgrund der "Rechtssicherheit" keine Anfrage bei Ihnen stellen können? Z.B. den ganzen Prozess ein wenig ausbremsen und unbequemer machen? Z.B. die relative Anonymität wegnehmen? Meine Adresse können Sie jedenfalls gerne haben und bekommen Sie hiermit übermittelt. Ich möchte Sie trotzdem bitten, mir Ihre Gründe, Ihr Ermessen so auszuüben, dass es §1 Abs. 2 IFG widerspricht ein wenig nachvollziehbarer zu erläutern. Das wäre sehr nett. Ein Weg wäre, die Fragen aus meiner letzten Mail zu beantworten. Wenn nötig, stelle ich dafür auch eine neue Anfrage nach dem IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vereinfachung gehe ich auf Ihre Argumentation ein. Auf welcher Rechtsgrundlage…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: WG: Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge. [#35117]
Datum
20. Dezember 2018 15:49
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vereinfachung gehe ich auf Ihre Argumentation ein. Auf welcher Rechtsgrundlage beanspruchen Sie "Rechtssicherheit über den Zugang des vom Bundeskanzleramt zu erstellenden IFG-Bescheides"? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorg…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: WG: Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge. [#35117]
Datum
13. Januar 2019 08:40
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge.“ vom 10.12.2018 (#35117) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorg…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: WG: Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge. [#35117]
Datum
7. Februar 2019 02:02
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge.“ vom 10.12.2018 (#35117) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorg…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: WG: Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge. [#35117]
Datum
20. Februar 2019 16:13
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge.“ vom 10.12.2018 (#35117) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge.“ [#35117] [#35117]
Datum
20. Februar 2019 17:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35117 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil (Knackpunkte sind A und B siehe unten): - "Die Informationen sind dem Antragsteller unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen [...]. Verzögert sich die Informationsgewährung, weil z. B. die beantragten Informationen besonders umfangreich sind, so muss die öffentliche Stelle dies begründen und dem Antragsteller innerhalb der Frist eine Zwischennachricht (Sachstandsmitteilung) übersenden.“ (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO2.pdf?__blob=publicationFile&v=20) - (A) Das Kanzleramt ist offensichtlich so mit der Bearbeitung meiner Anfrage überlastet (Wartezeit schon > 2 Monate), dass es mich nicht einmal wie mehrfach erbeten über den Stand meiner Anfrage informieren möchte (also keine Sachstandsmittelung). - „Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden.“ (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG) - Das Kanzleramt geht nach eigener Aussage immer wie folgt vor: „Um Rechtssicherheit über den Zugang des vom Bundeskanzleramt zu erstellenden IFG-Bescheides zu haben, übersendet das Bundeskanzleramt seine Bescheide ausschließlich per Postzustellungsurkunde.“ - Es beruft sich dabei auf § 7 Abs. 3 S. 1 IFG: „Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden.“ - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit schreibt: "Die Behörde kann einfache Auskünfte auch unmittelbar telefonisch oder per E-Mail erteilen." (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO2.pdf?__blob=publicationFile&v=20) - Das scheint mir von verschiedenen Behörden auch durchaus so gehandhabt zu werden. - (B) Mir ist insbesondere nicht nachvollziehbar, warum "Rechtssicherheit über den Zugang des vom Bundeskanzleramt zu erstellenden IFG-Bescheides" (immer) einen wichtigen Grund gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG darstellen könnte. Das Kanzleramt beantwortet meine Nachfrage bisher nicht. - Es geht bei meiner IFG-Anfrage um die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge. Das Kanzleramt erlebe ich im vorliegenden Fall in digitalen Fragen als sehr inkompetent und bürgerunfreundlich. - Hier eine interessante Kolumne dazu: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/angela-merkels-digitalpolitik-witze-uebers-eigene-versagen-a-1254205.html Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35117.pdf Anfragenr: 35117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Februar 2019 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
680,1 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundeskanzleramt
Ablehnungsbescheid s anbei
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
5. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
4,7 MB
s anbei
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Die vom Digitalrat in der Zweiten Sitzung vorgelegten konkreten Vorschläge.“ [#35117] [#35117]
Datum
7. März 2019 15:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35117 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir noch nicht klar ist, warum ich meine Adresse angeben musste. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35117.pdf - 2019-02-28_1-18721_2019.pdf Anfragenr: 35117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-735/001 II#0136 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-735/001 II#0136
Datum
4. April 2019 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-735/001 II#0136 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-735/001 II#0136 [#35117] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank fü…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-735/001 II#0136 [#35117]
Datum
6. April 2019 15:46
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Vermittlung und Ihr Angebot, bei Rückfragen erneut auf Sie zuzukommen: Sie schreiben, dass in Fällen, bei denen dem Informationszugang Ausschlußgründe entgegenstehen, eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des IFG-Bescheids im Hinblick auf die Zurechnung dieser belastenden Rechtswirkung und im Hinblick auf die Bestimmung der Rechtsbehelfsfristen erforderlich sei. Könnten Sie mir hierzu noch die Rechtsgrundlage angeben? Könnten Sie mir außerdem noch bestätigen, dass ich Sie richtig verstehe, dass eine E-Mail für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des IFG-Bescheids im Hinblick auf obige Zurechnung belastender Rechtswirkung und im Hinblick auf die Bestimmung der Rechtsbehelfsfristen NICHT genutzt werden kann? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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