die zahlreichen Briefe (als Scan o.ä.) aus Potsdams Partnerstadt Sansibar an die Schülerinnen und Schüler der Bruno-H.-Bürgel-Grundschule in Babelsberg

die zahlreichen Briefe (als Scan o.ä.) aus Potsdams Partnerstadt Sansibar an die Schülerinnen und Schüler der Bruno-H.-Bürgel-Grundschule in Babelsberg

Die Briefe haben die Kinder der sansibarischen Mwanakwerekwe H` Primary School geschrieben, die eine Schulpartnerschaft zur Bürgelschule pflegt

(Bezugnehmend: Pressemitteilung Nr. 662 vom 25.09.2017)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Oktober 2017
  • Frist
    24. November 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
die zahlreichen Briefe (als Scan o.ä.) aus Potsdams Partnerstadt Sansibar an die Schülerinnen und Schüler der Bruno-H.-Bürgel-Grundschule in Babelsberg [#24997]
Datum
21. Oktober 2017 11:49
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die zahlreichen Briefe (als Scan o.ä.) aus Potsdams Partnerstadt Sansibar an die Schülerinnen und Schüler der Bruno-H.-Bürgel-Grundschule in Babelsberg Die Briefe haben die Kinder der sansibarischen Mwanakwerekwe H` Primary School geschrieben, die eine Schulpartnerschaft zur Bürgelschule pflegt (Bezugnehmend: Pressemitteilung Nr. 662 vom 25.09.2017)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: die zahlreichen Briefe (als Scan o.ä.) aus Potsdams Partnerstadt Sansibar an die Schülerinnen und Schüler der Bruno-H.-Bürgel-Grundschule in Babelsberg [#24997] (Eingangsbestätigung)
Datum
21. Oktober 2017 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Einsichtsbegehren richtet sich nicht auf Akten im Sinne des Akteneinsichtsrechts.…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Wtrlt: die zahlreichen Briefe (als Scan o.ä.) aus Potsdams Partnerstadt Sansibar an die Schülerinnen und Schüler der Bruno-H.-Bürgel-Grundschule in Babelsberg [#24997]
Datum
6. November 2017 20:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Einsichtsbegehren richtet sich nicht auf Akten im Sinne des Akteneinsichtsrechts. Die von Ihnen genannten Briefe liegen der Stadtverwaltung auch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen