Diebstahl personenbezogener Dokumente aus dem Bürgeramt Friedrichshain

Nach Informationen des RBB online ist am 22. April 2017 im Bürgeramt Friedrichshain eingebrochen worden und dabei sind Personaldokumente entwendet worden.

Was tut das Bezirksamt, um die Identität der Betroffenen zu schützen? Wird eine Prüfung der Prozesse und Sicherheitsstandards in den Bürgeramtern erfolgen und wie wird diese zugänglich sein?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2017
  • Frist
    17. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Diebstahl personenbezogener Dokumente aus dem Bürgeramt Friedrichshain [#21540]
Datum
16. Mai 2017 23:35
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Informationen des RBB online ist am 22. April 2017 im Bürgeramt Friedrichshain eingebrochen worden und dabei sind Personaldokumente entwendet worden. Was tut das Bezirksamt, um die Identität der Betroffenen zu schützen? Wird eine Prüfung der Prozesse und Sicherheitsstandards in den Bürgeramtern erfolgen und wie wird diese zugänglich sein?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Email habe ich Herrn Knut Mildner-Spindler, Bezirksstadtrat für Arbeit, Bürgerdi…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Diebstahl personenbezogener Dokumente aus dem Bürgeramt Friedrichshain [#21540]
Datum
17. Mai 2017 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Email habe ich Herrn Knut Mildner-Spindler, Bezirksstadtrat für Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Ihre E-Mail vom 16.05.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage seiten…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 16.05.2017
Datum
12. Juli 2017 17:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage seitens Bezirksstadtrat Mildner-Spindler per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen