Dienstanweisung Aktenordnung

- die Dienstanweisung Aktenordnung, bekanntgegeben im Mitteilungsblatt 04 / 2019 vom 01. August 2019

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2023
  • Frist
    28. Juni 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung Aktenordnung [#279869]
Datum
26. Mai 2023 12:07
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Dienstanweisung Aktenordnung, bekanntgegeben im Mitteilungsblatt 04 / 2019 vom 01. August 2019
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279869/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Information nach §4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
Von
Kommunalverwaltung Essen
Via
Briefpost
Betreff
Information nach §4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
Datum
31. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Information nach §4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) [#279869] Sehr << Anrede >>
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Information nach §4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) [#279869]
Datum
5. Juni 2023 11:39
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die zügige Zusendung der Dienstanweisung und einen guten Start in die Woche. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279869/