Dienstanweisung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im vergangenen Jahr hatte ich die Dienstanweisung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes angefragt. Diese wurde mir freundlicherweise am 28. Januar 2019 zugesandt.

Wurde die Dienstanweisung seit diesem Zeitpunkt geändert? Wenn ja, lassen Sie mir bitte die aktuelle Fassung zukommen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2020
  • Frist
    24. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> im vergangene…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Dienstanweisung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes [#189509]
Datum
21. Juni 2020 20:44
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> im vergangenen Jahr hatte ich die Dienstanweisung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes angefragt. Diese wurde mir freundlicherweise am 28. Januar 2019 zugesandt. Wurde die Dienstanweisung seit diesem Zeitpunkt geändert? Wenn ja, lassen Sie mir bitte die aktuelle Fassung zukommen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 189509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189509/ Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Mail ist eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Bitte beachten Sie: Sofern…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Automatische Antwort: Dienstanweisung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes [#189509]
Datum
21. Juni 2020 20:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Mail ist eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Bitte beachten Sie: Sofern Ihre Mail Mo-Do nach 15 Uhr eingeht, erfolgt eine Bearbeitung am nächsten Werktag. Sofern Ihre Mail Freitag nach 12 Uhr eingeht, erfolgt die Bearbeitung am Montag bzw. am nächsten Werktag. In äußerst dringenden Notfällen steht Ihnen die Einsatzleitstelle des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter folgender Rufnummer zur Verfügung: (0221) 221-32000 Vielen Dank. Dies ist eine automatisierte Antwortmail. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrter Herr Krause, um Ihre Anfrage beantworten zu können, müsste ich wissen, welche Dienstanweisung Ihnen…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: Dienstanweisung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes [#189509]
Datum
29. Juni 2020 19:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, um Ihre Anfrage beantworten zu können, müsste ich wissen, welche Dienstanweisung Ihnen vorliegt. Könnten Sie mir diese bitte einmal zukommen lassen? Vorab bereits herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> die mir vorliegende Dienstanweisung datiert von Mai 2018. Mit freundlichen …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Dienstanweisung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes [#189509]
Datum
30. Juni 2020 00:05
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die mir vorliegende Dienstanweisung datiert von Mai 2018. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anhänge: - stadt-koln-2018-05-xx-dienst-und-geschaftsanweisung-fur-die-uberwschungskrafte-des-ruhgenden-verkehrs.pdf Anfragenr: 189509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189509/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrte Herr Krause, ich verweise auf die Anfrage 181837 auf dem Portal Frag den Staat.de . Dort finden Si…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: Dienstanweisung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes [#189509]
Datum
2. Juli 2020 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Herr Krause, ich verweise auf die Anfrage 181837 auf dem Portal Frag den Staat.de . Dort finden Sie die aktuellste Version der Dienst und Geschäftsanweisung. Mit freundlichen Grüßen

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Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Dienstanweisung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes [#189509]
Datum
2. Juli 2020 20:26
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 189509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189509/